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   LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23   

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https://dejure.org/2023,26749
LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23 (https://dejure.org/2023,26749)
LG Köln, Entscheidung vom 14.09.2023 - 321 Ks 1/23 (https://dejure.org/2023,26749)
LG Köln, Entscheidung vom 14. September 2023 - 321 Ks 1/23 (https://dejure.org/2023,26749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung - (Mehrfach) prozessordnungswidriges Verhalten?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln - 321 Ks 10/21 (anhängig)

    Weitere Anklageerhebung gegen Thomas Drach

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Der Wirksamkeit steht nicht entgegen, dass die Termine mit den in dem Ursprungsverfahren 321 Ks 10/21 bestimmten Terminen identisch sind.

    Dementsprechend sind dann in der Folgezeit die Hauptverhandlungstermine für den 00. und 00.0.2023 in dem Ursprungsverfahren 321 Ks 10/21 (Verfügung vom 3.7.2023 = Bl. 5266 d.A. und Verfügung vom 11.7.2023 = Bl. 5415 d.A.) und der Hauptverhandlungstermin vom 0.0.2023 (Verfügung vom 3.7.2023 = Bl. 5266 d.A.) in dem abgetrennten Verfahren zwecks Durchführung der Beweisaufnahme in dem jeweils anderen Verfahren aufgehoben worden.

    "... jedenfalls in der nach Verfahrensabtrennung angeordneten Unterbrechung der Sitzung in dem Verfahren 321 Ks 10/21 auf Frage erklärt, dass er die bisherigen Termine löschen könne und es in dem Verfahren gegen unseren Mandanten neue Termine gebe.

    Die Tatsache, dass die in dem Ursprungsverfahren 321 Ks 10/21 erlassene sitzungspolizeiliche Anordnung in der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten D. nicht zur Anwendung gekommen ist, ist für die Frage einer etwaigen Nichtgeltung der ursprünglichen Terminierung ohne Bedeutung, denn die erlassene Sicherheitsanordnung ist die Folge eines Sicherheitskonzepts der Polizei, welches von vornherein ausschließlich wegen des Angeklagten X. entwickelt worden ist.

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Der Verteidiger ist verpflichtet, an einer sachdienlichen und prozessual geordneten Verfahrensführung mitzuwirken sowie den Verfahrensabschluss in einer angemessenen Zeit zu fördern (BGH 1 StR 544/09).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Nehmen störende Unterbrechungen der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden oder andere Maßnahmen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß an, so kann der Pflichtverteidiger folglich im Ausnahmefall "aus wichtigem Grund" entlassen werden (BGH NStZ 1997, 46 f.; NStZ 1988, 510; BVerfG NJW 1975, 1015 ff.).
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Dabei kommt dem Umstand, dass die nach § 29 StPO vorgeschriebene Wartepflicht nicht die Wirkung haben soll, den Abgelehnten sogleich von jeder Mitwirkung in der Sache auszuschließen, für die Ermessensausübung entscheidende Bedeutung zu, denn andernfalls hätte es ein Verfahrensbeteiligter in der Hand, den Fortgang des Verfahrens durch Vorbringen unbegründeter Ablehnungsgesuche zu verhindern (BGH NJW 2003, 2396).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Abgesehen davon wird dem Richter bei der Beurteilung des Begriffs "Unaufschiebbarkeit" ein Spielraum dahingehend eingeräumt, dass seine Entscheidung vertretbar und ermessensfehlerfrei zu sein hat (BGH NStZ 2002, 429).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Nehmen störende Unterbrechungen der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden oder andere Maßnahmen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß an, so kann der Pflichtverteidiger folglich im Ausnahmefall "aus wichtigem Grund" entlassen werden (BGH NStZ 1997, 46 f.; NStZ 1988, 510; BVerfG NJW 1975, 1015 ff.).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Nehmen störende Unterbrechungen der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden oder andere Maßnahmen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß an, so kann der Pflichtverteidiger folglich im Ausnahmefall "aus wichtigem Grund" entlassen werden (BGH NStZ 1997, 46 f.; NStZ 1988, 510; BVerfG NJW 1975, 1015 ff.).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
    Es ist nämlich anerkannt, dass für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung jeder Umstand in Betracht kommt, der den Zweck der Bestellung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu sichern, ernsthaft gefährdet (BGH NJW 2001, 625; BVerfG NJW 1998, 444.).
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