Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.12.2018 - 321 OH 31/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 29 Nr 1 GNotKG, § 127 Abs 1 GNotKG
Auftraggeber eines Notars im Zusammenhang mit einem Änderungswunsch zum Beurkundungsgeschäft - rewis.io
- ra.de
- notar-drkotz.de
Auftraggeber bei Änderungswunsch zum Beurkundungsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 508
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Bremen, 17.01.2018 - 1 W 49/17
Ermittlung des Kostenschuldners für die Erstellung eines Entwurfs durch einen …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2018 - 321 OH 31/18
Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben (so auch KG Berlin…, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16 -, Rn. 14 nach juris; OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 10 nach juris; OLG Celle…, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, Rn. 9 nach juris).Schließlich sind insbesondere notwendige Mitwirkungshandlungen zur Vorbereitung der Beurkundung nicht als eigenständiger Auftrag zu werten (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 11 nach juris; so auch OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 9 nach juris).
Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch wesentlich von denjenigen, die den von dem Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16), des OLG Celle (Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15) und des OLG Bremen (Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17) zugrunde lagen.
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16
Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2018 - 321 OH 31/18
Ob im Einzelfall eine Auftragserteilung vorliegt, ist Ergebnis tatrichterlicher Würdigung (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 8 nach juris).Schließlich sind insbesondere notwendige Mitwirkungshandlungen zur Vorbereitung der Beurkundung nicht als eigenständiger Auftrag zu werten (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 11 nach juris; so auch OLG Bremen…, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 9 nach juris).
- KG, 11.12.2017 - 9 W 63/16
Notarkosten für vorzeitig beendetes Beurkundungsverfahren: Kostenschuldnerschaft …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2018 - 321 OH 31/18
Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben (so auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16 -, Rn. 14 nach juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 10 nach juris; OLG Celle…, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, Rn. 9 nach juris).Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch wesentlich von denjenigen, die den von dem Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16), des OLG Celle (Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15) und des OLG Bremen (Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17) zugrunde lagen.
- OLG Celle, 23.02.2015 - 2 W 37/15
Antragstellerhaftung für Erstellung eines Vertragsentwurfs durch schlüssiges …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2018 - 321 OH 31/18
Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben (so auch KG Berlin…, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16 -, Rn. 14 nach juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 10 nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, Rn. 9 nach juris).Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch wesentlich von denjenigen, die den von dem Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16), des OLG Celle (Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15) und des OLG Bremen (Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17) zugrunde lagen.
- OLG Hamburg, 06.03.2019 - 2 W 15/19
Kostenpflichtigen Auftragserteilung an Notar bei mehreren Vertragsentwürfen
Eine eigene Beauftragung ist letztlich auch dann nicht anzunehmen, wenn der andere Vertragspartner die Beurkundung des ihm übersandten Entwurfs ablehnt, weil damit gerade das Gegenteil einer Beauftragung zum Ausdruck kommt (so zutreffend LG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2018 - 321 OH 31/18, BeckRS 2018, 35112).Solange dieser Erklärung nicht der Inhalt entnommen werden kann, dass der Notar einen geänderten, den gewünschten Bedingungen entsprechenden Entwurf fertigen soll, liegt hierin keine Beauftragung (LG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2018 - 321 OH 31/18, BeckRS 2018, 35112).