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   LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05   

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LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05 (https://dejure.org/2007,31748)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2007 - 324 O 806/05 (https://dejure.org/2007,31748)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 324 O 806/05 (https://dejure.org/2007,31748)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Bei der Gesamtabwägung aller Umstände muss ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung bestehen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995, Az.: VI ZR 223/94, Juris, Abs. 11).

    Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn sich der Verletzer auch durch Unterlassungsverpflichtungserklärungen odergerichtliche Verbote nicht davon abhalten lässt, die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen (weiter) zu verletzen (vgl. dazu: BGH, U. v. 12.12.1995, NJW 1996, 985, 986).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Unerheblich ist hingegen, ob die Klägerin die geltend gemachten Gebühren ihren Prozessvertretern bereits erstattet hat, denn ein ursprünglich (lediglich) bestehender Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Verletzer - wie vorliegend - die Ersatzleistung endgültig und ernsthaft ablehnt (vgl. dazu: BGH, NJW 2004, 1868, 1868 f., NJW-RR 1990, 970, 971).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Die Erstattung einer fiktiven Lizenzgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn durch eine rechtswidrige Veröffentlichung der Verletzer ein Entgelt erspart hat, das er nach der Verkehrssitte für die Einwilligung des Verletzten hätte entrichten müssen (vgl. dazu: BGHZ 20, 345, 353; OLG Hamburg, Urteil vom 2.5.2006, Az.: 7 U 19/06, Juris, Absatz Nr. 10).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Es bestand auch Wiederholungsgefahr, denn die insoweit bestehende Indizwirkung der rechtswidrigen Erstbegehung (BGH, NJW 1994, 1281, 1283) ist vorliegend erst durch Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärungen entfallen.
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Beim Geldentschädigungsanspruch steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund, außerdem dient der Anspruch der Prävention; eine Gewinnabschöpfung findet nicht statt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az.: VI ZR 332/94, Juris, Abs. 13).
  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Die von der Klägerin beschriebene Gefahr, dass etwaige Kostenerstattungsansprüche durch später erhobene Klagen teilweise konsumiert werden könnten, besteht schon deshalb nicht, weil gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG die Geschäftsgebühr auf die etwaige Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet wird, nicht umgekehrt (BGH, B. v. 27.4.2006, Az.: VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560, 2560).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Liegt zwischen der angegriffenen Veröffentlichung und dem Zeitpunkt der Klagerhebung mehr als ein Jahr, ist nach Einschätzung der Kammer regelmäßig die Erinnerung des Publikums an die Berichterstattung so weit erloschen, dass die Verpflichtung zum Abdruck einer Berichtigung im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG nicht mehr verhältnismäßig ist (vgl. dazu: OLG Hamburg, ArchPR 1971, 105, 105, wonach u.U. schon der Ablauf von 9 Monaten zwischen der Veröffentlichung der angegriffenen Berichterstattung und der Geltendmachung des Anspruchs das Berichtigungsinteresse entfallen lassen kann; vgl. auch: BGH, U. v. 9.12.2003, VI ZR 38/03, Juris, Absatz-Nr. 25, wonach ein Zeitraum von 7 Monaten zwischen Veröffentlichung und Klagerhebung u.U. (noch) nicht ausreicht, um das Berichtigungsinteresse entfallen zu lassen).
  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Die Verpflichtung zum Abdruck einer Berichtigung ist daher nur gerechtfertigt, wenn sie geboten erscheint, um einer noch fortbestehenden Ansehensminderung des Anspruchsstellers von erheblichem Gewicht entgegenzuwirken (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1983, Az: VI ZR 94/82, Juris, Abs. 18; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 31.8).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89

    Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Unerheblich ist hingegen, ob die Klägerin die geltend gemachten Gebühren ihren Prozessvertretern bereits erstattet hat, denn ein ursprünglich (lediglich) bestehender Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Verletzer - wie vorliegend - die Ersatzleistung endgültig und ernsthaft ablehnt (vgl. dazu: BGH, NJW 2004, 1868, 1868 f., NJW-RR 1990, 970, 971).
  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06

    Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos

    Auszug aus LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Die Erstattung einer fiktiven Lizenzgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn durch eine rechtswidrige Veröffentlichung der Verletzer ein Entgelt erspart hat, das er nach der Verkehrssitte für die Einwilligung des Verletzten hätte entrichten müssen (vgl. dazu: BGHZ 20, 345, 353; OLG Hamburg, Urteil vom 2.5.2006, Az.: 7 U 19/06, Juris, Absatz Nr. 10).
  • LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 122/07
  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 7 U 4/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2007, Geschäftsnummer 324 O 806/05, abgeändert.
  • OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Die Wahrheit der Tatsachenbehauptung habe der Beklagte auch nicht durch den Verweis auf andere Verfahren dargelegt, die er (Az. 324 O 806/05) bzw. seine Ehefrau (Az. 324 O 550/15) gegen die Klägerin geführt hätten.
  • LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17

    Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich des Begriffs Lügenpresse

    Die Wahrheit der Tatsachenbehauptung hat der Beklagte auch nicht durch den Verweis auf ein anderes vor der erkennenden Kammer gegen die Klägerin geführtes Verfahren (324 O 806/05) dargelegt, in dessen Urteil die Kammer ausgeführt hat, dass der Klägerin hinsichtlich der dort streitgegenständlichen Berichterstattungen unter anderem Vorsatz vorzuwerfen sei, da ihr bewusst gewesen sein müsse, dass zahlreiche der angegriffenen Artikel ungeachtet ihres Wahrheitsgehaltes die Privat- oder auch Intimsphäre der dortigen Klägerin verletzen würden.
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