Rechtsprechung
LG Hamburg, 27.02.2009 - 324 O 703/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch eines minderjährigen Straftäters gegen die Veröffentlichung eines Bildes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aufgrund der Veröffentlichung eines Fotos in einer Tageszeitung i.R.e. umfangreichen bundesweiten Berichterstattung einer Straftat; Abwägung des Anonymitätsinteresses einerseits und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit ...
- rechtambild.de
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse
- sewoma.de
Abbild eines minderjährigen Straftäters darf nicht veröffentlicht werden - auch nicht mit Balken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.02.2009 - 324 O 703/08
- LG Hamburg, 13.03.2009 - 324 O 703/08
- OLG Hamburg, 11.08.2009 - 7 U 36/09
- BGH, 28.03.2011 - VI ZR 275/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2009 - 324 O 703/08
Nach der Rechtsprechung ende der besondere Schutz für Kinder und Jugendliche mit dem Eintritt ihrer Volljährigkeit (vgl. BGH NJW 2005, 56, 58).Der Berücksichtigung des besonderen Schutzbedürfnisses des zur Tatzeit und im Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos jugendlichen Antragstellers steht auch nicht die von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 56, 58) entgegen.
- OLG Hamburg, 17.06.2008 - 7 U 35/08
Anonymisierte Bildberichterstattung bei jugendlichen Straftätern
Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2009 - 324 O 703/08
Die hier gegen eingelegte Berufung der Beklagten wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 17.6.2008 ( Az. 7 U 35/08) zurück.Auf diese Ausführungen hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsurteil vom 17.6.2008 (Az. 7 U 35/08) verwiesen und sie wie folgt ergänzt:.
- LG Hamburg, 16.07.2007 - 324 O 636/07
Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2009 - 324 O 703/08
Der Kläger erwirkte gegen die Beklagte wegen der streitgegenständlichen Fotoveröffentlichung am 16.7.2007 eine einstweilige Verfügung der Kammer (Az. 324 O 636/07), die auf den Widerspruch der Beklagten mit Urteil vom 20.11.2007 bestätigt wurde.a) Die Kammer hat im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Verfügung (Az. 324 O 636/07), dem ebenfalls die hier angegriffene Fotoveröffentlichung zu Grunde lag, zur Frage der Verletzung des Rechts am eigenen Bild ausgeführt:.
Rechtsprechung
LG Hamburg, 13.03.2009 - 324 O 703/08 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.02.2009 - 324 O 703/08
- LG Hamburg, 13.03.2009 - 324 O 703/08
- OLG Hamburg, 11.08.2009 - 7 U 36/09
- BGH, 28.03.2011 - VI ZR 275/09
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 11.08.2009 - 7 U 36/09
Bildberichterstattung über jugendlichen Straftäter
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. März 2009, Geschäftsnummer 324 O 703/08, wird zurückgewiesen.