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LG Hamburg, 25.02.2011 - 326 T 123/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Folge-Insolvenz-Restschuldbefreiungsantrags in einem Folge-Eigenantragverfahren bei festgestelltem Versagungsgrund und rechtskräftiger Abweisung eines Stundungsantrages im Erstverfahren; Voraussetzungen für eine Verwirkung des Rechts auf ...
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 10.11.2010 - 67c IN 407/10
- LG Hamburg, 25.02.2011 - 326 T 123/10
- BGH, 06.10.2011 - IX ZB 114/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2010 - IX ZA 45/09
Sperrfrist für neuen Insolvenzantrag: Ablehnung eines Stundungsantrags im ersten …
Auszug aus LG Hamburg, 25.02.2011 - 326 T 123/10
Der BGH hat in den von dem Insolvenzgericht zitierten Entscheidungen ( ZInsO 2010, 490 f. ; 2010, 587 f.; 2010, 783 f.) jedoch mehrfach ausgeführt, dass er von einer planwidrigen Lücke des Insolvenzgesetzes ausgehe, sofern der Schuldner sein Recht auf Restschuldversagung in einem vorhergehenden Insolvenzverfahren aufgrund eines schuldhaften Pflichtverstoßes verwirkt habe. - BGH, 18.02.2010 - IX ZA 39/09
Restschuldbefreiung: Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten …
Auszug aus LG Hamburg, 25.02.2011 - 326 T 123/10
Durch diesen rechtskräftigen Beschluss ist der Schuldner von der erneuten Stellung eines Antrags auf Restschuldbefreiung für 3 Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Stundungsversagungsentscheidung (vgl. BGH v. 18.2.2010 - IX ZA 39/09 ) ausgeschlossen.