Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.1989 - 326/86, 66/88   

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https://dejure.org/1989,2530
EuGH, 04.07.1989 - 326/86, 66/88 (https://dejure.org/1989,2530)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1989 - 326/86, 66/88 (https://dejure.org/1989,2530)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 326/86, 66/88 (https://dejure.org/1989,2530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Francesconi u.a. / Kommission

    Schadensersatzklage - Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass die Kommission es unterlassen hat, die Information zu verbreiten, anhand deren die Erzeuger/Verkäufer von verfälschten, methanolhaltigen Weinen hätten identifiziert werden können

  • EU-Kommission

    Francesconi u.a. / Kommission

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ausservertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtswidrigkeit - Schaden - Kausalzusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Schadensersatzklage - Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass die Kommission es unterlassen hat, die Information zu verbreiten, anhand deren die Erzeuger/Verkäufer von verfälschten, methanolhaltigen Weinen hätten identifiziert werden können.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 630 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 1059
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.01.1987 - 253/84

    GAEC de la Ségaude / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.1989 - 326/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 15 . Januar 1987 in der Rechtssache 253/84, GÄC de la Ségaude/Rat und Kommission, Slg .
  • EuGH, 04.07.1989 - 66/88
    Auszug aus EuGH, 04.07.1989 - 326/86
    März 1988 ( Rechtssache 66/88 ) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, haben zwanzig mit dem Verkauf oder der Erzeugung von italienischen Weinen befasste Händler, Gastwirte und Erzeuger sowie die Anspruchsberechtigten von Personen, die nach dem Genuß von methanolhaltigem italienischem Wein gestorben waren, gemäß den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 EWG-Vertrag zwei Klagen gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erhoben, mit denen sie Ersatz des Schadens begehren, der dadurch entstanden ist, daß dieser verfälschte Wein auf den Weinmarkt gelangt ist .
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

    Vgl. hierzu Urteil vom 4. Juli 1989, Francesconi u. a./Kommission (326/86 und 66/88, EU:C:1989:282, insbesondere Rn. 10 bis 12 und 23), und Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in den verbundenen Rechtssachen Francesconi u. a./Kommission (326/86 und 66/88, EU:C:1989:211, Nrn. 7, 21, 22 und 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89

    Société nationale interprofessionnelle de la tomate u. a. gegen Kommission der

    Soweit die Klägerinnen rügen, die Kommission hätte die Beihilfen so gestalten müssen, daß die Nachteile aus Betrügereien, soweit sie sich auf die Überschreitung der Garantieschwelle ausgewirkt hätten, allein die italienischen und griechischen Verarbeiter belasten, kann das Verhalten der Kommission 27 - Urteil vom 4. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 326/86 und 66/88, Francesconi u. a./Kommission, Slg. 1989, 2087.
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Rechtsprechung
   EuGH, 02.07.1989 - 326/86   

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https://dejure.org/1989,28899
EuGH, 02.07.1989 - 326/86 (https://dejure.org/1989,28899)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.1989 - 326/86 (https://dejure.org/1989,28899)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1989 - 326/86 (https://dejure.org/1989,28899)
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Verfahrensgang

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   AG Lampertheim, 28.11.1986 - C 326/86   

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https://dejure.org/1986,16414
AG Lampertheim, 28.11.1986 - C 326/86 (https://dejure.org/1986,16414)
AG Lampertheim, Entscheidung vom 28.11.1986 - C 326/86 (https://dejure.org/1986,16414)
AG Lampertheim, Entscheidung vom 28. November 1986 - C 326/86 (https://dejure.org/1986,16414)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mieterhöhung nach zuvor eingeholtem Sachverständigengutachten; Teilanerkenntnis des Mieters in Bezug auf das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Lampertheim, 27.01.1987 - C 326/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,20868
AG Lampertheim, 27.01.1987 - C 326/86 (https://dejure.org/1987,20868)
AG Lampertheim, Entscheidung vom 27.01.1987 - C 326/86 (https://dejure.org/1987,20868)
AG Lampertheim, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - C 326/86 (https://dejure.org/1987,20868)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1155
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1989 - 326/86   

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https://dejure.org/1989,15370
Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1989 - 326/86 (https://dejure.org/1989,15370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.05.1989 - 326/86 (https://dejure.org/1989,15370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1989 - 326/86 (https://dejure.org/1989,15370)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Benito Francesconi und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Schadensersatzklage - Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass die Kommission es unterlassen hat, die Information zu verbreiten, anhand deren die Erzeuger/Verkäufer von verfälschten, methanolhaltigen Weinen hätten identifiziert werden können

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.07.1989 - 66/88
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1989 - 326/86
    In den verbundenen Rechtssachen, zu denen ich heute Stellung nehme, stehen Schadensersatzansprüche zur Debatte, die der Kommission gegenüber geltend gemacht werden, einmal (in der Rechtssache 326/86) von zwanzig Klägern mit Sitz in Belgien, in den Niederlanden und in Italien, die sich mit dem Anbau und dem Absatz italienischen Weins (oder nur mit letzterem) befassen, sowie zum anderen (in der Rechtssache 66/88) von elf in Italien ansässigen Personen, die als Erben von vier Personen auftreten, die am 2. März, 10. März, 16. März und 5. Juni 1986 nach dem Genuß italienischen, Methanol enthaltenden Weins gestorben sind.

    Es wurde darauf hingewiesen - ich gehe jetzt chronologisch vor -, schon im Jahre 1976 habe italienischen Pressemitteilungen entnommen werden können, daß künstlicher Wein hergestellt werde (Anlage 6 zur Replik der Rechtssache 66/88).

    Insbesondere habe auffallen müssen (worauf in einem Parlamentsbericht hingewiesen worden sei - Anlage 1 zur Replik der Rechtssache 66/88 - und in einem Sonderbericht des Rechnungshofes ') zum einen eine sehr starke Zunahme der Wein- * Originalspraclic: Deutsch.

    Bezeichnend ist ja, daß in dem von den Klägern herangezogenen Parlamentsbericht (Anlage 1 zur Replik der Rechtssache 66/88) nur Fragen aufgeworfen und Vermutungen angestellt v/erden und die Aufforderung an die Kommission gerichtet wurde "à indiquer les liens éventuels avec la production de vins non naturels" 8 .

    ; sie hat im Dezember 1985 die Einführung eines Weinbaukatasters vorgeschlagen (was im Juli 1986 vom Rat angenommen worden ist), und sie hat im März 1985 an einer gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission mitgewirkt, in der unter anderem die Notwendigkeit der Verstärkung von Kontrollen im Weinmarkt unterstrichen wurde (Anlage zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 66/88).

    Tatsächlich ist ja von Kritik an den nationalen Kontrollen erst die Rede in einem Schreiben des Kommissionsmitgliedes Ripa di Meana vom 25. Mai 1986 (Anlage 12 zur Klage 66/88 - er beklagt das Fehlen öffentlicher Kontrollstrukturen in Italien), in dem bereits erwähnten Parlamentsbericht aus dem Jahre 1987 und in dem ebenfalls aus dem Jahre 1987 stammenden Bericht des Rechnungshofes, der sich auf in den Jahren 1985 und 1986 in Italien durchgeführte Kontrollen bezieht (ein anderer, sich auf das Jahr 1984 beziehender Bericht des Rechnungshofes vom Januar 1985 übt lediglich Kritik an französischen Kontrollmaßnahmen).

    Dahin gehend soll es außerdem - wie die Kommission in ihrer Klagebeantwortung in der Rechtssache 66/88 vorgetragen hat - eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gegeben haben, d. h., es wurde bestimmt, daß im Bedarfsfalle die nationalen Stellen Informationen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen herausgeben.

    Dabei ist namentlich von Bedeutung - weil so offenbar eine britische Pressemitteilung vom 22. August 1985 zustande kam, auf die die belgischen Presseverlautbarungen wohl zurückgingen -, daß die zuständigen britischen Behörden schon am 16. August 1985 den Behörden der anderen Mitgliedstaaten Informationen über italienische Glykolweine mit Nennung bestimmter Firmen zukommen ließen (Anhang 1 zur Duplik in der Rechtssache 66/88).

    Daß die Kommission davon erst durch Telex des italienischen Gesundheitsministeriums vom 19. März 1986 informiert worden war - also nach Eintritt der meisten für die Rechtssache 66/88 bedeutsamen be- .

    der Rechtssache 326/86 erwähnte Dekret, das für zu exportierende Weine eine Analysebescheinigung vorschrieb; ich verweise auf das bereits erwähnte Schreiben des Kommissionsmitgliedes Ripa di Meana, in dem die Rede von einem Dekret vom 11. April 1986 zur Verhinderung und zur Bestrafung von Lebensmittelverfälschungen ist; und ich erinnere daran, daß in der Klagebeantwortung der Rechtssache 66/88 auf Seite 5 unwidersprochen erklärt worden ist, die Veröffentlichung eines Artikels in der Zeitschrift Vigne e viti vom 6. März 1986 habe zu einer raschen Reorganisierung der nationalen Kontrolldienste beigetragen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

    Vgl. hierzu Urteil vom 4. Juli 1989, Francesconi u. a./Kommission (326/86 und 66/88, EU:C:1989:282, insbesondere Rn. 10 bis 12 und 23), und Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in den verbundenen Rechtssachen Francesconi u. a./Kommission (326/86 und 66/88, EU:C:1989:211, Nrn. 7, 21, 22 und 25).
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