Rechtsprechung
LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen Künstlername und Titel von Computerspielen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Bully - das Homonym
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Das Wort "Bully" ist ein Homonym - Computerspieltitel verletzt Komiker Bully Herbig nicht in seinen Rechten
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Durch die Verwendung des Wortes Bully zur Bezeichnung eines Computerspiels werden keine Rechte des gleichnamigen Künstlers Bully (Herbig) verletzt
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Durch die Verwendung des Wortes Bully zur Bezeichnung eines Computerspiels werden keine Rechte des gleichnamigen Künstlers Bully (Herbig) verletzt
- stroemer.de (Leitsatz)
Bully
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Michael »Bully« Herbig unterliegt im Streit um Computerspiel »Bully«
- heise.de (Pressebericht, 29.10.2008)
Michael "Bully" Herbig scheitert mit Klage gegen "Bully"-Spiel
- heise.de (Pressebericht, 29.10.2008)
Michael "Bully" Herbig scheitert mit Klage gegen "Bully"-Spiel
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Computerspiel "Bully" - Komiker Bully Herbig klagt vergeblich gegen diesen Titel
- sueddeutsche.de (Pressebericht)
Der Unverwechselbare - Bully klagt gegen Spiele-Hersteller
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Computerspiel "Bully" verletzt keine Rechte des Künstlers "Bully"
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Bully - das Homonym
- beck.de (Pressemitteilung)
Bully -- das Homonym
- beck.de (Pressemitteilung)
Bully -- das Homonym
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Computerspiel "Bully" verletzt keine Rechte des Künstlers "Bully"
- bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Terminshinweis
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 262 (Ls.)
- ZUM 2009, 168
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02
Das Telefon-Sparbuch
Auszug aus LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07
Unabhängig davon, dass der Kläger den geltend gemachten Anspruch nicht ausdrücklich auf Werktitelrechte gestützt hat, ist zu berücksichtigen, dass ein Werktitel in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt ist (…Ströbele / Hacker, § 15 Rdnr. 80), die also nur dann anzunehmen ist, wenn "ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs als Folge der Identität oder Ähnlichkeit der" sich gegenüberstehenden "Bezeichnungen über die Identität der bezeichneten Werke irrt" (BGH, GRUR 2005, 264 ff, Rz. 29 - Das Telefon-Sparbuch). - BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05
Metrosex
Auszug aus LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07
Dies gilt unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH in der Entscheidung "Metrosex" (GRUR 2008, 912 ff, Rz. 20, 21) selbst dann, wenn die beschreibende Bedeutung des Begriffs - mangels Kenntnis desselben - nicht jedermann erkennbar sein sollte. - OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
Prüfung internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz - Schutz des …
Auszug aus LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH, GRUR 1983, 262 ff - "Uwe" sowie des OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 55 - "Ivan Rebroff" ist vorliegend bereits eine namensrechtliche Beeinträchtigung des Klägers deswegen zu verneinen, weil - wie dargestellt - der Künstlername des Klägers im hier maßgeblichen Konsolenspielebereich gerade keine Bedeutung erlangt hat, sondern nur im Bereich Film und Fernsehen. - BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" - …
Auszug aus LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH, GRUR 1983, 262 ff - "Uwe" sowie des OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 55 - "Ivan Rebroff" ist vorliegend bereits eine namensrechtliche Beeinträchtigung des Klägers deswegen zu verneinen, weil - wie dargestellt - der Künstlername des Klägers im hier maßgeblichen Konsolenspielebereich gerade keine Bedeutung erlangt hat, sondern nur im Bereich Film und Fernsehen.