Rechtsprechung
LG Köln, 09.08.2016 - 33 O 250/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Namensrechtsverletzung des 1. FC Köln durch Registrierung der Second-Level-Domain "fc.de"
- damm-legal.de
Fußballverein 1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.de
- JurPC
"fc.de"
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Verwendung des Zeichens "fc" als Teil einer Second-Level-Domain mit der Top-Level-Domain "de" (hier: 1. FC Köln); Benutzungsmarke des Kürzels "FC" als Unternehmenskennzeichen und Namenskennzeichen
- ra.de
- RA Kotz
Gibt es nur einen "FC"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Fußballverein 1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.de
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.de - Namensrechtsverletzung bei Domainregistrierung durch Domainsammler
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung von fc.de
- lto.de (Kurzinformation)
1. FC Köln darf www.fc.de nutzen: Es gibt nur ein' FC Kölle
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
1. FC Köln klagt erfolgreich gegen Nutzung der Domain "fc.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
1. FC Köln hat Anspruch auf Domain "fc.de"
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Wem gehört das Kürzel FC?
- aufrecht.de (Kurzinformation)
Es gibt nur einen FC, den 1. FC Köln?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
FC verletzt Namensrecht des 1. FC Köln
Besprechungen u.ä.
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung)
1. FC Köln erhält das Nutzungsrecht an der Domain www.fc.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.08.2016 - 33 O 250/15
- OLG Köln - 6 U 149/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- K&R 2016, 684
- SpuRt 2016, 273
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12
Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de
Auszug aus LG Köln, 09.08.2016 - 33 O 250/15
Mangels Benutzung lassen sich im Übrigen auch nicht die Voraussetzungen der §§ 14 und 15 MarkenG (Waren-/Dienstleistungs-/Branchennähe; Verwechslungsgefahr) feststellen (vgl. BGH GRUR 2014, 506 Tz.8 - sr.de).Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, gilt dieser Schutz ebenfalls, sofern die Abkürzung selbst Unterscheidungskraft aufweist (…vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 12 Rz 11; BGH GRUR 2014, 506 Tz 10 - sr.de - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
hufeland. de
Auszug aus LG Köln, 09.08.2016 - 33 O 250/15
Es ist nämlich einem Unternehmen unbenommen und nach der Lebenserfahrung auch nahe liegend, dass es als Domainname nicht die vollständige Unternehmensbezeichnung wählt, sondern ein kennzeichnendes Schlagwort, eine Kurzbezeichnung, unter der es im Verkehr ebenfalls bekannt ist (so BGH GRUR 2006, 159 Tz. 19 - hufeland.de).