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   LG Köln, 11.03.2014 - 33 O 271/13   

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LG Köln, 11.03.2014 - 33 O 271/13 (https://dejure.org/2014,33954)
LG Köln, Entscheidung vom 11.03.2014 - 33 O 271/13 (https://dejure.org/2014,33954)
LG Köln, Entscheidung vom 11. März 2014 - 33 O 271/13 (https://dejure.org/2014,33954)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14

    Zulässigkeit eines Hauptsacheverfahrens bei notarieller Unterwerfung hinsichtlich

    In Kenntnis der notariellen Urkunde erwirkte die Klägerin unter dem 18.12.2013 beim Landgericht Köln im Verfahren 33 O 271/13 eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

    Den von der Klägerin bezüglich der notariellen Urkunde gestellten Antrag auf Ordnungsmittelandrohung wies das Landgericht Köln im Verfahren 33 O 271/13 SHG I mit Beschluss vom 11.03.2014, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 26.03.2014, 6 W 43/14, wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen, ferner auf die zwischen die Parteien im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze vom 26.09.2014, 02.03.2015 und 09.03.2015 sowie auf die Akte 33 O 271/13 LG Köln mit Ordnungsmittelheft SH I = 6 W 43/14 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat war.

    Dies hat im Ergebnis auch das Landgericht so gesehen, das im Verfahren 33 O 271/13 die Unterlassungsverfügung antragsgemäß erlassen hat.

    Dementsprechend hat er nach der Klageabweisung im vorliegenden Verfahren mit Hinweis auf das Urteil vom 23.09.2014 auch einen - erfolglosen - Rückfestsetzungsantrag im Verfahren 33 O 271/13 gestellt.

  • OLG Köln, 26.03.2014 - 6 W 43/14

    Zuständiges Gericht für die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung aus

    Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln - 33 O 271/13 SH I - vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen.
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