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   OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05   

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https://dejure.org/2005,5316
OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung ungerechtfertigter Betreuung, Entschädigung des Betreues

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kosten der Betreuung nicht von notwendigen Auslagen umfaßt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch des Betreuten bei Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuungsmaßnahme; Erstattung von Kosten für die Entschädigung des Betreuers; Begriff der "Auslagen" i.S.d. § 13a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 759
  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98
    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Soweit Zimmermann aaO in Rn. 51e bei der Beschreibung des möglichen Umfangs der Auslagenerstattung durch die Staatskasse nach "Kosten für den Verfahrenspfleger" fortfährt "uU auch Betreuer", wird dies an der angegebenen Fundstelle in Rpfleger 1999, 535/536 näher erläutert.

    Der Beitrag ist eine kritische Anmerkung zur Entscheidung des LG Krefeld (Rpfleger 1999, 222), welche im Fall der Einsetzung eines vorläufigen Betreuers, die nicht zu einer endgültigen Betreuung führte, die Erstattung der Kosten des vorläufigen Betreuers aus der Staatskasse anordnete.

    Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.; MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.; MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).

  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages und Erbvertrages mangels Geschäftsfähigkeit und

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08

    Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuung: Umfang des Ersatzes notwendiger

    d) Zu den Auslagen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG sind jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der Regelung allgemein Vergütung und Aufwendungsersatz zu rechnen, die der nicht mittellose Betroffene dem Betreuer für seine Tätigkeit bis zur Aufhebung oder Einschränkung der Betreuung schuldet (vgl. Senatsentscheidung vom 29.11.2005, Az. 33 Wx 088/05).
  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (so OLG München MDR 2006, 759 m.w.N. zur Rechtsprechung des BayObLG).
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