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   LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07   

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https://dejure.org/2008,23710
LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07 (https://dejure.org/2008,23710)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2008 - 331 O 323/07 (https://dejure.org/2008,23710)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - 331 O 323/07 (https://dejure.org/2008,23710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sechs Monate Weiternutzung bei Abrechnung von tatsächlichen Reparaturkosten im 130%-Rahmen und Fälligkeit der Entschädigungsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    6-Monats-Frist: Keine Fälligkeitsvoraussetzung

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reparaturkosten sind sofort fällig - Sechs-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07
    Dabei erscheint es nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Gebühr von 1, 3 bestimmt (vgl. BGH, ZfS 2007, 102 ff.).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07
    Auch in diesem Fall ist Voraussetzung für den Ersatz von Reparaturkosten, dass der Geschädigte sein Fahrzeug sach- und fachgerecht reparieren lässt und sein Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt (vgl. BGH, VersR 2008, 135 ff.).
  • OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07

    Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07
    Die Tatsache, dass der Geschädigte in den ersten sechs Monaten sein Integritätsinteresse unter Umständen nicht hinreichend nachweisen kann, steht einer Fälligkeit des Anspruchs nicht entgegen (vgl. auch OLG Nürnberg, DAR 2008, 27 ff).
  • OLG München, 15.06.2007 - 10 U 5176/06
    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07
    Selbst wenn die höhere Mittelgebühr von 1, 5 angefallen ist, darf ein die Schwellengebühr überschreitender Geschäftswert nur angesetzt werden, wenn alternativ die zusätzlichen Merkmale des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit vorliegen (vgl. OLG München, Urteil vom 15.6.2007, Az.: 10 U 5176/06; zitiert nach Juris).
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