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   LG Hamburg, 30.03.2006 - 332 O 409/05   

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https://dejure.org/2006,24523
LG Hamburg, 30.03.2006 - 332 O 409/05 (https://dejure.org/2006,24523)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 332 O 409/05 (https://dejure.org/2006,24523)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 332 O 409/05 (https://dejure.org/2006,24523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2 Abs. 2
    Reichweite der Verfügungsbeschränkung nach § 2 Abs. 2 BetrAVG bei einer Direktversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    § 2 Abs. 2 BetrAVG erfasst auch Überschussanteile und Boni

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Tübingen, 07.05.1996 - 3 O 6/96

    Direktversicherung; Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; Kündigung der

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2006 - 332 O 409/05
    Da, wie dargelegt, in einem solchen Fall der Rückkaufswert auch bei einer Kündigung des Vertrages nach der eindeutigen Regelung des § 2 Abs. 2 BetrAVG in keiner Weise in Anspruch genommen werden darf (vgl. LG Tübingen, VersR 96, S. 1223, LG Berlin VersR 2002, S. 342, Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG Rdn. 1845 zu § 2; Blomeyer/Otto, BetrAVG Rdn. 264 zu § 2), war die Klage auf Zahlung des Rückkaufswertes aus der Gewinnbeteiligung sowie des Rückkaufswertes aus dem Bonus abzuweisen.
  • LG Berlin, 25.01.2001 - 7 O 337/00

    Auszahlung des Rückkaufswertes einer abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ;

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2006 - 332 O 409/05
    Da, wie dargelegt, in einem solchen Fall der Rückkaufswert auch bei einer Kündigung des Vertrages nach der eindeutigen Regelung des § 2 Abs. 2 BetrAVG in keiner Weise in Anspruch genommen werden darf (vgl. LG Tübingen, VersR 96, S. 1223, LG Berlin VersR 2002, S. 342, Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG Rdn. 1845 zu § 2; Blomeyer/Otto, BetrAVG Rdn. 264 zu § 2), war die Klage auf Zahlung des Rückkaufswertes aus der Gewinnbeteiligung sowie des Rückkaufswertes aus dem Bonus abzuweisen.
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