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   FG Nürnberg, 09.11.1999 - I 332/97   

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FG Nürnberg, 09.11.1999 - I 332/97 (https://dejure.org/1999,11668)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 09.11.1999 - I 332/97 (https://dejure.org/1999,11668)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 09. November 1999 - I 332/97 (https://dejure.org/1999,11668)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 25.02.1992 - II 64/89
    Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.1999 - I 332/97
    Die Bedeutung des Vorbehalts der Nachprüfung ist gegenüber der Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften bei einem Körperschaftsteuerbescheid nicht anders zu beurteilen, als bei der Umsatzsteuerveranlagung, für die derart begründete Beweisverwertungsverbote bereits abgelehnt wurden ( vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25.02.1992 II 64/89, EFG 1992, 575).
  • FG München, 21.11.2016 - 7 K 2784/15

    Finanzamt, Lohnsteuer, Bundesfinanzhof, Steuerhinterziehung

    Wie das Finanzgericht Nürnberg festgestellt habe (Urteil vom 9. November 1999 I 332/97, EFG 2000, 205), stelle die einen Vorbehaltsbescheid ändernde Steuerfestsetzung eine erstmalige Steuerfestsetzung dar, der keine Verwertungsverbot entgegengehalten werden könne, das auf der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beruhe.

    Die einen Vorbehaltsbescheid ändernde Steuerfestsetzung stellt eine erstmalige Steuerfestsetzung dar, der auch kein Verwertungsverbot entgegengehalten werden kann, das auf der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beruht (Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 9. November 1999 I 332/97, EFG 2000, 205).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1765/03

    Zur Frage der Änderung einer vorläufigen Veranlagung bei nachträglicher

    Es entspricht deshalb zutreffend der gefestigten Rechtsprechung, dass ein solcher Bescheid auch dann nicht nach § 165 Abs. 2 AO geändert werden kann, wenn die Vorläufigkeitserklärung nicht angefochten wurde und der Bescheid daher unter Einschluss des Vorläufigkeitsvermerks bestandskräftig geworden ist (zuletzt BFH-Beschluss vom 8. Juli 1998 I B 111/97 , BStBl II 1998, 702 ; Finanzgericht München, Urteil vom 10. November 1999 7 K 3772/97 , EFG 2000, 205).
  • FG München, 13.04.2000 - 11 K 3792/98

    Betriebliche Veranlassung einer Darlehensvergabe durch eine Personengesellschaft;

    b) Zum anderen gilt ein etwaiges Verwertungsverbot nicht bei erstmaligen Steuerfestsetzungen und Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (BFH-Urteil vom 10. Mai 1991 V R 51/90, BStBl II 1991, 825 ) sowie bei der Änderung von Bescheiden, die unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 24/94, BFH/NV 1998, 1192 ; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 9. November 1999 I 332/97, EFG 2000, 205 ).
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   FG Nürnberg, 12.10.2000 - I 332/97   

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FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.10.2000 - I 332/97 (https://dejure.org/2000,32073)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - I 332/97 (https://dejure.org/2000,32073)
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