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VG Berlin, 17.03.2003 - 34 A 41.03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- freilassung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07
Die gerichtliche Überprüfung einer Sperrerklärung
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VG 34 A 41.03), in dem der Kläger neben einer Verpflichtung zur Aufhebung der Sperrerklärung auch die Herausgabe der ungeschwärzten Gesprächsprotokolle an den Ersten Strafsenat des Kammergerichts verlangt hatte, hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom 17. März 2003 unter Ablehnung des Antrags im Übrigen festgestellt, dass die Klage gegen die Sperrerklärung der Beklagten vom 2. Juli 2002 in der Fassung der Ergänzung vom 19. Dezember 2002 Aussicht auf Erfolg habe.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsstreitakte und die Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens VG 34 A 41.03, dabei insbesondere auf die Sperrerklärung vom 2. Juli 2002 mit den Ergänzungen vom 19. Dezember 2002 und 8. April 2003 sowie auf die Sperrerklärungen vom 18. August 2003 und 25. Juli 2005 Bezug genommen.