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   AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07   

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https://dejure.org/2008,37439
AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07 (https://dejure.org/2008,37439)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 02.05.2008 - 34 C 1589/07 (https://dejure.org/2008,37439)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - 34 C 1589/07 (https://dejure.org/2008,37439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall - Angemessenheit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gutachter ein zweites Mal zu Rate ziehen? - Ergänzungsgutachten nach "Prüfbericht"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes

    Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
    Der nach einem Unfall hinzugezogene Sachverständige ist nämlich nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (vgl. OLG Hamm in DAR 1997, 275).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
    Die Unfallfahrzeugbegutachtung dient der Wiederherstellung des Fahrzeugs, welche der Geschädigte verlangen kann (vgl. BGH in NJW-RR 1989, 956).
  • LG Hagen, 28.02.2003 - 1 S 3/03

    Sittenwidrigkeit einer Preisvereinbarung; Angemessenheit eines Kfz-Gutachtens;

    Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
    Im Verhältnis zum Schädiger ist es auch nicht Aufgabe des Geschädigten, Preisvergleiche anzustellen und den billigsten Sachverständigen zu ermitteln (vgl. LG Hagen in NZV 2003, 337).
  • AG Berlin-Mitte, 15.06.2002 - 3 C 3060/01

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - nur begrenzter Einfluss des

    Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
    Das Risiko eines überteuerten Gutachtens tragen allein der Schädiger und dessen Versicherung, nicht je~doch der Geschädigte (AG Berlin-Mitte in DAR 2002, 459).
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