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AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gutachter ein zweites Mal zu Rate ziehen? - Ergänzungsgutachten nach "Prüfbericht"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes …
Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
Der nach einem Unfall hinzugezogene Sachverständige ist nämlich nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (vgl. OLG Hamm in DAR 1997, 275). - OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes …
Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
Die Unfallfahrzeugbegutachtung dient der Wiederherstellung des Fahrzeugs, welche der Geschädigte verlangen kann (vgl. BGH in NJW-RR 1989, 956). - LG Hagen, 28.02.2003 - 1 S 3/03
Sittenwidrigkeit einer Preisvereinbarung; Angemessenheit eines Kfz-Gutachtens; …
Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
Im Verhältnis zum Schädiger ist es auch nicht Aufgabe des Geschädigten, Preisvergleiche anzustellen und den billigsten Sachverständigen zu ermitteln (vgl. LG Hagen in NZV 2003, 337). - AG Berlin-Mitte, 15.06.2002 - 3 C 3060/01
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - nur begrenzter Einfluss des …
Auszug aus AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/07
Das Risiko eines überteuerten Gutachtens tragen allein der Schädiger und dessen Versicherung, nicht je~doch der Geschädigte (AG Berlin-Mitte in DAR 2002, 459).