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AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK Coburg Versicherung mit einem bemerkenswerten Urteil zur Erstattung des restlichen Schadensersatzes im Rahmen der fiktiven Abrechnung verurteilt
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Beweispflicht für gleichwertige Werkstatt - Stundenverrechnungssatz bei fiktiver Abrechnung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09
Dabei muss sich der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1BGB nicht auf Sonderkonditionen von Vertragswerkstätten des Haftpflichtversicherers des Schädigers verweisen lassen (BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09). - BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
Auszug aus AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09
Auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 23.02.2010 (VI ZR 91/09, NJW 2010, 2118) braucht sich ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB nur dann auf eine anderweitige günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen, wenn die Verweisung auf mindestens eine konkrete, namentlich und mit Anschrift benannte Werkstatt erfolgt, ein konkretes quasi annahmefähiges "Gegenangebot" vorgelegt wird, dieses Angebot für den Geschädigten ohne weiteres mühelos zugänglich ist und der Reparaturstandard der einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
- AG Gelsenkirchen, 17.06.2011 - 32 C 436/10 Nur dann kann der Geschädigte objektiv entscheiden, ob bezüglich der angebotenen Alternativwerkstatt nur die objektiven Kriterien, die von dem Schädiger genannt wurden, generell vorhanden sind, oder ob in seinem konkreten Fall tatsächlich von einem vergleichbaren konkreten und damit zumutbaren und annehmbaren Angebot ausgegangen werden kann (ebenso für die Erforderlichkeit der Vorlage eines konkreten Gegenangebotes im Rahmen der Darlegungslast: AG Wuppertal, 34 C 492/09 vom 08.11.2010, AG Berlin-Mitte vom 18.01.2011, 3 C 3354/10; LG Rostock, Urteil vom 03.06.2009, 1 S 22/09, AG Gelsenkirchen-Buer vom 22.01.2010, 5 C 521/09, AG Frankfurt am Main, 32 C 290/10, Urteil vom 30.07.2010: AG Gelsenkirchen, 32 C 390/10).
- AG Gelsenkirchen, 10.02.2011 - 32 C 390/10 (Ebenso für die Erforderlichkeit der Vorlage eines konkreten Gegenangebotes im Rahmen der Darlegungslast: AG Wuppertal, AZ: 34 C 492/09 vom 08.11.2010, AG Berlin-Mitte vom 18.01.2011, AZ: 3 C 3354/10; LG Rostock, Urteil vom 03.06.2009, AZ: 1 S 22/09, AG Gelsenkirchen-Buer vom 22.01.2010, AZ 5 C 521/09; AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 290/10, Urteil vom 30.07.2010).