Rechtsprechung
   AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,57530
AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09 (https://dejure.org/2010,57530)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 08.11.2010 - 34 C 492/09 (https://dejure.org/2010,57530)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 08. November 2010 - 34 C 492/09 (https://dejure.org/2010,57530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,57530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK Coburg Versicherung mit einem bemerkenswerten Urteil zur Erstattung des restlichen Schadensersatzes im Rahmen der fiktiven Abrechnung verurteilt

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweispflicht für gleichwertige Werkstatt - Stundenverrechnungssatz bei fiktiver Abrechnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09
    Dabei muss sich der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1BGB nicht auf Sonderkonditionen von Vertragswerkstätten des Haftpflichtversicherers des Schädigers verweisen lassen (BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Wuppertal, 08.11.2010 - 34 C 492/09
    Auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 23.02.2010 (VI ZR 91/09, NJW 2010, 2118) braucht sich ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB nur dann auf eine anderweitige günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen, wenn die Verweisung auf mindestens eine konkrete, namentlich und mit Anschrift benannte Werkstatt erfolgt, ein konkretes quasi annahmefähiges "Gegenangebot" vorgelegt wird, dieses Angebot für den Geschädigten ohne weiteres mühelos zugänglich ist und der Reparaturstandard der einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
  • AG Gelsenkirchen, 17.06.2011 - 32 C 436/10
    Nur dann kann der Geschädigte objektiv entscheiden, ob bezüglich der angebotenen Alternativwerkstatt nur die objektiven Kriterien, die von dem Schädiger genannt wurden, generell vorhanden sind, oder ob in seinem konkreten Fall tatsächlich von einem vergleichbaren konkreten und damit zumutbaren und annehmbaren Angebot ausgegangen werden kann (ebenso für die Erforderlichkeit der Vorlage eines konkreten Gegenangebotes im Rahmen der Darlegungslast: AG Wuppertal, 34 C 492/09 vom 08.11.2010, AG Berlin-Mitte vom 18.01.2011, 3 C 3354/10; LG Rostock, Urteil vom 03.06.2009, 1 S 22/09, AG Gelsenkirchen-Buer vom 22.01.2010, 5 C 521/09, AG Frankfurt am Main, 32 C 290/10, Urteil vom 30.07.2010: AG Gelsenkirchen, 32 C 390/10).
  • AG Gelsenkirchen, 10.02.2011 - 32 C 390/10
    (Ebenso für die Erforderlichkeit der Vorlage eines konkreten Gegenangebotes im Rahmen der Darlegungslast: AG Wuppertal, AZ: 34 C 492/09 vom 08.11.2010, AG Berlin-Mitte vom 18.01.2011, AZ: 3 C 3354/10; LG Rostock, Urteil vom 03.06.2009, AZ: 1 S 22/09, AG Gelsenkirchen-Buer vom 22.01.2010, AZ 5 C 521/09; AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 290/10, Urteil vom 30.07.2010).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht