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   OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13   

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https://dejure.org/2013,7166
OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13 (https://dejure.org/2013,7166)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.2013 - 34 Wx 124/13 (https://dejure.org/2013,7166)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 2013 - 34 Wx 124/13 (https://dejure.org/2013,7166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Überbaurechts innerhalb einer Wohnungeigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit eines Überbaurechts innerhalb einer Wohnungeigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht und Überbaurecht flächengleich: Grundbuchfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1483
  • MDR 2013, 1156
  • NZBau 2013, 710
  • NZM 2014, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Das Grundbuchamt kann nicht mit Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) aufgeben, zur Vollzugsfähigkeit des gestellten Antrags das dingliche Recht, dessen Eintragung beantragt wird, inhaltlich abzuändern oder durch ein anderes Recht zu ersetzen (siehe BayObLG NJW-RR 1997, 1236/1237; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1389).

    Um eine unzulässige Umgehung durch Begründung einer Dienstbarkeit zur Ausnutzung eines Sondernutzungsrechts (siehe BayObLG NJW-RR 1997, 1236) handelt es sich nicht.

  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Die gewählte Konstruktion trägt gerade der wohl herrschenden Auffassung Rechnung, dass der einzelne Wohnungs- oder Teileigentümer sein am gemeinschaftlichen Eigentum bestehendes Sondernutzungsrecht nicht mit einer Dienstbarkeit belasten kann (siehe BayObLG aaO.; OLG Schleswig FGPrax 2011, 283; Palandt/Bassenge BGB 72. Aufl. § 6 WEG Rn. 9; Jennißen/Schultzky WEG 3. Aufl. § 13 Rn. 102; Schneider Rpfleger 1998, 53/58).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Die Zwischenverfügung dient nicht dazu, darauf hinzuwirken, zunächst ein anderes Rechtsgeschäft vorzunehmen, das aus der Sicht des Grundbuchamts erst die Grundlage für die begehrte Eintragung bildet, weil diese sonst einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (st. Rechtspr.; siehe etwa BayObLGZ 1980, 299/306; OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292; Demharter § 18 Rn. 8 und 32).
  • OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 3 W 232/98

    Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Das Grundbuchamt kann nicht mit Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) aufgeben, zur Vollzugsfähigkeit des gestellten Antrags das dingliche Recht, dessen Eintragung beantragt wird, inhaltlich abzuändern oder durch ein anderes Recht zu ersetzen (siehe BayObLG NJW-RR 1997, 1236/1237; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1389).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

    Sondernutzungsrechte

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    18 d) Schließlich hindert auch das weitgefasste Recht zur Nutzung der Fläche die Eintragung des Sondernutzungsrechts nicht; eine Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten ist zwar oft üblich, indessen nicht zwingend (BayObLG DNotZ 1999, 672/674; BayObLGZ 1980, 56/61; Bärmann/Klein WEG 11. Aufl. § 13 Rn. 98).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Die Zwischenverfügung dient nicht dazu, darauf hinzuwirken, zunächst ein anderes Rechtsgeschäft vorzunehmen, das aus der Sicht des Grundbuchamts erst die Grundlage für die begehrte Eintragung bildet, weil diese sonst einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (st. Rechtspr.; siehe etwa BayObLGZ 1980, 299/306; OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292; Demharter § 18 Rn. 8 und 32).
  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Bei zur Sondernutzung zugewiesenen Flächen ist anerkannt, dass Bestimmbarkeit durch zeichnerische Darstellung (Skizze) genügt (BayObLGZ 1985, 204/207; BayObLG Rpfleger 1989, 194).
  • BayObLG, 13.12.1988 - BReg. 2 Z 120/88
    Auszug aus OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
    Bei zur Sondernutzung zugewiesenen Flächen ist anerkannt, dass Bestimmbarkeit durch zeichnerische Darstellung (Skizze) genügt (BayObLGZ 1985, 204/207; BayObLG Rpfleger 1989, 194).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    a) Außer Streit steht, dass ein Sondernutzungsrecht nicht selbständig mit einer Dienstbarkeit belastet werden kann (vgl. BayObLG, DNotZ 1990, 496; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1076; OLG Schleswig, DNotZ 2012, 359, 362; OLG München, ZWE 2013, 321; BeckOGK/Kazele, BGB [1.2.2020], § 1018 Rn. 163; NK-BGB/Otto, 4. Aufl., § 1018 Rn. 30; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 13 Rn. 55; BeckOK WEG/Müller [1.11.2019], § 15 Rn. 244; Jennißen/Schultzky WEG 6. Aufl. § 13 Rn. 102; Schmidt-Räntsch in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 13 Rn. 47).
  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der

    Dies ist rechtlich zulässig, weil das Sondernutzungsrecht - auch wenn dies in der Regel geschieht - nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt zu werden braucht (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1998 - 2Z BR 95/98 -, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 12.04.2013 - 34 Wx 124/13 -, juris Rn. 18).
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