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   OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15 Kost   

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OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15 Kost (https://dejure.org/2015,17807)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2015 - 34 Wx 136/15 Kost (https://dejure.org/2015,17807)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 34 Wx 136/15 Kost (https://dejure.org/2015,17807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden Rückübertragungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Gebühr für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewertung von Rückauflassungsvormerkungen nach der Hälfte des Grundstückswerts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewertung von Rückauflassungsvormerkungen nach der Hälfte des Grundstückswerts

Papierfundstellen

  • DNotZ 2016, 600
  • FGPrax 2015, 230
  • Rpfleger 2016, 123
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.08.1985 - BReg. 3 Z 125/85

    Geschäftswert für die Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
    Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden (ggf. befristeten) Rückübertragungsanspruch sichert (sog. Rückauflassungsvormerkung), ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert (Abweichung von OLG Bamberg vom 7.1.2015, 1 W 44/14; Bestätigung von BayObLG vom 21.8.1985, 3 Z 125/85, Leitsatz 1, zu § 20 Abs. 2 KostO).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur damals geltenden Rechtsgrundlage (Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung) die Eintragung von Auflassungsvormerkungen ("Eigentumsvormerkungen") wegen ihres Zwecks, den Auflassungsanspruch als solchen und damit die endgültige Eintragung des Eigentümers zu sichern, nach dem vollen Wert des Grundstücks bemessen (BayObLGZ 1961, 112/116; Rpfleger 1986, 31).

    Zwar soll die eine wie die andere Auflassungsvormerkung die Eintragung als Eigentümer sichern; die Ungewissheit des Bedingungseintritts und damit des Zustandekommens des gesicherten Auflassungsanspruchs rechtfertigen nach dieser Rechtsprechung jedoch die kostenrechtliche Gleichstellung der Rückauflassungsvormerkung mit Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten (BayObLG Rpfleger 1986, 31/32 m. w. N.; siehe auch BayObLG JurBüro 1999, 376/377) und damit die Anwendung des (damals geltenden) § 20 Abs. 2 KostO mit der Folge, dass in der Regel der halbe Wert der Sache als Geschäftswert angenommen wurde (ebenso z. B. OLG Celle Rpfleger 1969, 140; OLG Düsseldorf MDR 1996, 318; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 66 KostO Rn. 6 mit 7; Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. Stichwort "Vormerkung" Ziff. 2.2.1; Rohs in Rohs/ Wedewer KostO 79. Erg.-Lfg. Sept. 2001 § 66 Rn. 3a; a. A. Lappe in Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 66 Rn. 7).

    Die gesetzliche Begründung zu § 45 GNotKG (BT-Drucks. 17/11471, S. 167; BR-Drucks. 517/12, S. 240 - je letzter Absatz -) beschreibt nur die damals aktuelle - und praktizierte - Rechtslage für den Wert von Vormerkungen (etwa BayObLGZ 1982, 15/17; BayObLG Rpfleger 1986, 31/32).

  • OLG Bamberg, 07.01.2015 - 1 W 44/14

    Geschäftswert für die Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
    Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden (ggf. befristeten) Rückübertragungsanspruch sichert (sog. Rückauflassungsvormerkung), ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert (Abweichung von OLG Bamberg vom 7.1.2015, 1 W 44/14; Bestätigung von BayObLG vom 21.8.1985, 3 Z 125/85, Leitsatz 1, zu § 20 Abs. 2 KostO).

    Begründet wird dies im Wesentlichen mit einer neuen Rechtslage nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (BGBl I S. 2586) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 7.1.2015, 1 W 44/14 = ZfIR 2015, 388).

    Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Beschluss vom 7.1.2015 (1 W 44/14) angenommen, dass nach neuer Rechtslage ein Unterschied zwischen "echten" - unbedingten - Auflassungsvormerkungen und solchen, die wie etwa eine Rückübertragungsvormerkung (meist) einen bedingten oder betagten Eigentumsverschaffungsanspruch sichern, nicht mehr gemacht werden könne.

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 333/00

    Anwendung des § 20 Abs. 2 KostO auf ein Ankaufsrecht in Form eines

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
    Hierzu sah er Regelungsbedarf, weil die Praxis entweder auf den Verkehrswert oder in analoger Anwendung des damaligen § 20 Abs. 2 KostO auf den halben Wert abstellte und das Abgrenzungskriterium für die eine oder andere Bewertung unscharf war (Beispiel etwa BayObLG FGPrax 2001, 38).
  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 93/98

    Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters durch das

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
    Zwar soll die eine wie die andere Auflassungsvormerkung die Eintragung als Eigentümer sichern; die Ungewissheit des Bedingungseintritts und damit des Zustandekommens des gesicherten Auflassungsanspruchs rechtfertigen nach dieser Rechtsprechung jedoch die kostenrechtliche Gleichstellung der Rückauflassungsvormerkung mit Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten (BayObLG Rpfleger 1986, 31/32 m. w. N.; siehe auch BayObLG JurBüro 1999, 376/377) und damit die Anwendung des (damals geltenden) § 20 Abs. 2 KostO mit der Folge, dass in der Regel der halbe Wert der Sache als Geschäftswert angenommen wurde (ebenso z. B. OLG Celle Rpfleger 1969, 140; OLG Düsseldorf MDR 1996, 318; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 66 KostO Rn. 6 mit 7; Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. Stichwort "Vormerkung" Ziff. 2.2.1; Rohs in Rohs/ Wedewer KostO 79. Erg.-Lfg. Sept. 2001 § 66 Rn. 3a; a. A. Lappe in Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 66 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 10 W 60/95
    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
    Zwar soll die eine wie die andere Auflassungsvormerkung die Eintragung als Eigentümer sichern; die Ungewissheit des Bedingungseintritts und damit des Zustandekommens des gesicherten Auflassungsanspruchs rechtfertigen nach dieser Rechtsprechung jedoch die kostenrechtliche Gleichstellung der Rückauflassungsvormerkung mit Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten (BayObLG Rpfleger 1986, 31/32 m. w. N.; siehe auch BayObLG JurBüro 1999, 376/377) und damit die Anwendung des (damals geltenden) § 20 Abs. 2 KostO mit der Folge, dass in der Regel der halbe Wert der Sache als Geschäftswert angenommen wurde (ebenso z. B. OLG Celle Rpfleger 1969, 140; OLG Düsseldorf MDR 1996, 318; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 66 KostO Rn. 6 mit 7; Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. Stichwort "Vormerkung" Ziff. 2.2.1; Rohs in Rohs/ Wedewer KostO 79. Erg.-Lfg. Sept. 2001 § 66 Rn. 3a; a. A. Lappe in Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 66 Rn. 7).
  • BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 2 Z 37/81
    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
    Die gesetzliche Begründung zu § 45 GNotKG (BT-Drucks. 17/11471, S. 167; BR-Drucks. 517/12, S. 240 - je letzter Absatz -) beschreibt nur die damals aktuelle - und praktizierte - Rechtslage für den Wert von Vormerkungen (etwa BayObLGZ 1982, 15/17; BayObLG Rpfleger 1986, 31/32).
  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 8 W 115/17

    Geschäftswert der Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Die Beschwerdeführer nehmen hierzu Bezug auf eine Entscheidung des OLG München vom 09.07.2015, Az.: 34 Wx 136/15 Kost (abgedr. In Rpfleger 2016, 123).

    Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden (ggf. befristeten) Rückübertragungsanspruch sichert (sog. Rückauflassungsvormerkung), ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert; §§ 45, 51 GNotKG (Abweichung von OLG Bamberg - 1. Zivilsenat, Beschluss vom 07.01.2015, Az. 1 W 44/14; Anschluss an H, Anmerkungen zum bezeichneten Beschuss des OLG Bamberg in ZfIR 2015, 388 ff. sowie an OLG München, Beschluss vom 09.07.2015, Az. 34 Wx 136/15 Kost, Rpfleger 2016, 123 f.).

    Demgegenüber vertritt das OLG München die Auffassung, dass auch das geltende Kostenrecht des GNotKG eine Bewertung von Rückauflassungsvormerkungen nach der Hälfte des Grundstückswertes entsprechend § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG erlaube und sogar gebiete (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.07.2015, Az.: 34 Wx 136/15 Kost, abgedr. in Rpfleger 2016, 123).

  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer

    Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden Rückübertragungsanspruch sichert, kommt es regelmäßig auf die Hälfte des Grundstückswertes an (OLG München FGPrax 2015, 230).
  • OLG München, 12.09.2018 - 34 Wx 283/18

    Wertermittlung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes im Außenbereich

    Für die Eintragung der Vormerkung, die einen unter Bedingungen stehenden Rückübertragungsanspruch sichert (sog. Rückauflassungsvormerkung), ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig entsprechend § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG nur die Hälfte des Grundstückswerts der nach § 45 Abs. 3 GNotKG maßgebliche Wert (Senat vom 9.7.2015, 34 Wx 136/15 Kost = FGPrax 2015, 230).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16

    Unbilligkeit der Wertfestsetzung nach § 51 Ab. 1 S. 2 GNotKG

    Soweit - gerade im Zusammenhang mit der Wertbestimmung von Vormerkungen - die Auffassungen im Hinblick auf die Regelungen des GNotKG differieren (s. etwa OLG München, FGPrax 2015, 230 [OLG München 09.07.2015 - 34 Wx 136/15 Kost] , und OLG Bamberg, ZfIR 2015, 388; Korintenberg- Tiedtke , aaO, § 47 Rz. 35), ist vorliegend auf den Wortlaut des § 51 Abs. 3 GNotKG zu verweisen, der gerade eine Billigkeitsentscheidung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ermöglichen soll.
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Der Wert einer Auflassungsvormerkung für einen bedingten künftigen Eigentumsüberlassungsanspruch ist analog § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG mit dem halben Grundstückswert anzusetzen (vgl. Senat vom 9.7.2015, 34 Wx 136/15 Kost = FGPrax 2015, 230).
  • OLG Celle, 19.07.2018 - 18 W 44/18

    Geschäftswert für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung

    Der deshalb gebotenen entsprechenden Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 GNotKG stünden weder der Wortlaut der §§ 45, 51 GNotKG noch die gesetzgeberische Intention beider Regelungen entgegen (OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 34 Wx 136/15 Kost, juris Rn. 3-13; OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2016 - 15 W 98/16, juris Rn. 14-22; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. September 2016 - 3 W 49/16, juris Rn. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 17 W 92/17, juris Rn. 3; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 8 W 115/17 und 116/17, juris Rn. 18-23; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, § 45 GNotKG Rn. 5; Sikora, in: Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, § 45 GNotKG Rn. 27; Pfeiffer, in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl. 2016, § 45 GNotKG Rn. 15).
  • OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17

    Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht

    aa) Mit Beschluss vom 9.7.2015 (34 Wx 136/15 = FGPrax 2015, 230) hat der Senat dargelegt, dass weder die gesetzliche Fassung dieser Bestimmungen noch die Gesetzesmaterialien einer 34 Wx 448/17 Kost - Seite 9 Auslegung dahingehend entgegenstehen, dass bestimmte Vormerkungen wegen der häufig völligen Ungewissheit des Bedingungseintritts für den gesicherten Anspruch nur nach dem Wert eines Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts (mithin mit dem halben Wert des Gegenstands, auf das sich das Recht bezieht) zu bewerten sind.
  • OLG Braunschweig, 28.03.2024 - 2 W 11/24

    Rückauflassungsvormerkung; Geschäftswert; Rückforderungsrecht; Schenker;

    bb) Diese Sichtweise entspricht der in Rechtsprechung und Literatur weit überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. z. B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.03.2020 - 12 W 32/20, BeckRS 2020, 4142; OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2018 - 18 W 50/18, BeckRS 2018, 16529; OLG München, Beschluss vom 09.07.2015 - 34 Wx 136/15, NJOZ 2015, 1608; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2016 - 15 W 98/16 , NJOZ 2016, 1291; Diehn in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 44. Edition, § 45 GNotKG Rn. 30; Schwarz in: Korintenberg, GNotKG, 22. Aufl., § 51 Rn. 25a; Pfeiffer in: Borman/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., § 45 Rn. 15 Röhl in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 45 GNotKG Rn. 23).

    Die Anordnung einer entsprechenden Anwendung von § 51 Abs. 1 S. 2 GNotKG bedeutet vielmehr, dass Vormerkungen, die Rechte dieser Art sichern, auch entsprechend dem halben Wert bemessen werden sollen (so OLG München, Beschluss vom 09.07.2015 - 34 Wx 136/15, NJOZ 2015, 1608 Rn. 11).

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Der Wert der Eintragung der Rückauflassungsvormerkung, gegen die sich der Amtswiderspruch richten soll, ist mit dem halben Verkehrswert des betroffenen Miteigentumsanteils anzusetzen, § 45 Abs. 3 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 2 (entsprechend) GNotKG (vgl. Senat vom 9.7.2015, 34 Wx 136/15 Kost = Rpfleger 2016, 123).
  • OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Bestimmung des Verkehrswertes von Waldgrundstücken

    - 135.444 EUR (1/2 von 270.889 EUR) für die Eintragung der (Rück-)Auflassungsvormerkung an den Flurstücken 202/6, 202/9, 202 (neu), 202/5, 202/8, 202/4 und 202/7, § 45 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG (vgl. Senat vom 9.7.2015, 34 Wx 136/15 Kost = Rpfleger 2016, 123).
  • OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Wx 74/16

    Geschäftswert der Eintragung einer bedingten Rückauflassungsvormerkung

  • OLG München, 11.07.2018 - 34 Wx 115/18

    Geschäftswertfestsetzung wegen Überlassung von Grundbesitz u.a.

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 8 W 116/17

    Steitwert für Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung ist Hälfte des

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 15 W 98/16

    Geschäftswert, Eintragung, Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 3 Wx 94/23

    Geschäftswert für Eintragung Rückauflassungsvormerkung - halber Grundstückswert

  • OLG München, 08.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Erschließungsbeitragspflicht: Verkehrswert, nicht Kaufpreis ist maßgeblich!

  • OLG Celle, 19.07.2018 - 18 W 50/18

    Geschäftswert für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2016 - 3 W 49/16

    Kosten einer Grundbucheintragung: Gegenstandswert einer Vormerkung zur Sicherung

  • LG Münster, 12.08.2020 - 5 T 387/20
  • OLG Celle, 20.07.2018 - 18 W 44/18

    Geschäftswert - Grundbucheintragung Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2021 - 5 W 52/21

    Zur Auslegung einer im Grundbuch als "befristet" eingetragenen

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2023 - 3 Wx 61/23

    Kostenprivilegierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Eintragung

  • OLG Dresden, 31.01.2017 - 17 W 92/17

    Geschäftswert bei Rückauflassungsvormerkungseintragung

  • OLG Köln, 29.06.2022 - 2 Wx 123/22

    Eintragung einer bedingten Rückauflassungsvormerkung - Höhe der Gebühr

  • OLG Celle, 20.07.2018 - 18 W 50/18

    Geschäftswert für Rückauflassungsvormerkung

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