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   OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14 Kost   

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https://dejure.org/2014,23659
OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14 Kost (https://dejure.org/2014,23659)
OLG München, Entscheidung vom 01.09.2014 - 34 Wx 358/14 Kost (https://dejure.org/2014,23659)
OLG München, Entscheidung vom 01. September 2014 - 34 Wx 358/14 Kost (https://dejure.org/2014,23659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 46 Abs. 1, 47 S. 1 u. 3, 59
    Alsbaldiger Weiterverkauf einer Immobilie; erzielter Erlös maßgeblich für Verkehrswert, nicht ursprünglich niedrigerer Kaufpreis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der notariellen Tätigkeit bei Umschreibung von Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gebührenbemessung notwendige Feststellung des vom ursprünglich niedrigeren Kaufpreis abweichenden Verkehrswerts anhand des bei Weiterveräußerung erzielten höheren Kaufpreises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert der notariellen Tätigkeit bei Umschreibung von Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie sich der aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, bei juris; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, bei juris; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 10 W 24/93

    Verkehrswertbestimmung eines Grundstücks bei alsbaldigem Weiterverkauf in

    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
    Anhaltspunkte für einen abweichenden Verkehrswert lassen sich namentlich dem Umstand entnehmen, dass bei einem alsbaldigen Weiterverkauf der Immobilie ein Kaufpreis erzielt wird, der auf einen den ursprünglichen Kaufpreis deutlich übersteigenden Verkehrswert schließen lässt (siehe etwa OLG Düsseldorf MittBayNot 1994, 360).
  • OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13

    Geschäftswert in Grundbuchsachen: Verkehrswert eines Grundstücks bei alsbaldigem

    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, bei juris; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1).
  • BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96

    Maßgeblicher Wert bei Umschreibung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann es sogar genügen, dass sich der höhere Verkehrswert im Verkaufsangebot des Grundstückserwerbers niederschlägt (BayObLG JurBüro 1996, 602), ein erfolgreicher Verkauf also gar nicht stattgefunden haben muss.
  • OLG München, 02.09.2016 - 34 Wx 237/16

    Verkehrswertbemessung einer Immobilie im Einzelfall anhand anderer Kriterien als

    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung aber Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2015 - 9 W 30/14

    Kosten des Grundbuchverfahrens: Eintragung der Abtretung einer bei mehreren

    Zuständig für die Gebührenerhebung ist in diesem Fall analog § 18 Abs. 3 GNotKG das Gericht, bei dessen Grundbuchamt der Antrag zuerst eingegangen ist (Anschluss OLG Stuttgart, 17. September 2014, 8 W 333/14, Rpfleger 2015, 171).(Rn.9).

    Nach der mittlerweile wohl überwiegenden Auffassung sind die Regelungen in Nr. 14122 und Nr. 14141 KV GNotKG über die Eintragung und die Löschung der Gesamtgrundschuld auf deren Abtretung analog anwendbar (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 2015, 171, 172; OLG Dresden, Beschluss vom 13. August 2014 - 17 W 748/14, juris = ZfIR 2014, 756 [Ls.]; Korintenberg/Hey'l, GNotKG, 19. Aufl., Nr. 14130 KV Rn. 83; Böhringer, aaO; Mattes, BWNotZ 2014, 151; Wilsch, ZfIR 2014, 206, 207 ff.).

    Diese ist durch eine analoge Anwendung von Nr. 14141 KV GNotKG zu schließen, weil das Gesetz die Veränderung (Nr. 14130 KV GNotKG) und die Löschung (Nr. 14140 GNotKG) einer Belastung - wie schon nach der Kostenordnung (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 1 und § 68 Satz 1 KostO) - kostenrechtlich gleich gewichtet, indem es jeweils eine 0, 5 Gebühr für die Eintragung ansetzt (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 2015, 171, 172; Wilsch, ZfIR 2014, 206, 207 f.).

    Der enge Zusammenhang zwischen den Regelungen gebietet es, auch diese Vorschrift analog auf die Eintragung der Veränderung eines Gesamtrechts anzuwenden (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 2015, 171, 172; Korintenberg/Hey'l, aaO, Nr. 14130 KV Rn. 83; Wilsch, ZfIR 2014, 206, 209; Mattes, BWNotZ 2014, 151).

  • OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Bestimmung des Verkehrswertes von Waldgrundstücken

    Um dem mit § 47 Satz 1 GNotKG verfolgten Vereinfachungszweck (vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 47 Rn. 2; Hartmann Kostengesetze 46. Aufl. § 47 GNotKG Rn. 2) Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - (nur) dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
  • OLG München, 08.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Erschließungsbeitragspflicht: Verkehrswert, nicht Kaufpreis ist maßgeblich!

    Um dem mit § 47 Satz 1 GNotKG verfolgten Vereinfachungszweck (vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 47 Rn. 2; Hartmann Kostengesetze 46. Aufl. § 47 GNotKG Rn. 2) Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - (nur) dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16

    Ermittlung des Geschäftswertes bei Bauerwartungsland

    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung aber Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
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