Rechtsprechung
OLG München, 29.03.2012 - 34 Wx 566/11 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 953/12
Weitere teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 29. März 2012 - 34 Wx 566/11 ThUG - und der Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 10. November 2011 - 31 AR 9/11 ThUG - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde - soweit sie gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 29. März 2012 - 34 Wx 566/11 ThUG - und den Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 10. November 2011 - 31 AR 9/11 ThUG - gerichtet ist - zur Entscheidung an und gibt ihr statt.
Angesichts des erfolgreichen Angriffs auf die Unterbringungsentscheidungen in der Hauptsache (Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 10. November 2011 - 31 AR 9/11 ThUG - und Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 29. März 2012 - 34 Wx 566/11 ThUG -) einerseits und des damit verbundenen, nicht erfolgreichen Angriffs gegen das Therapieunterbringungsgesetz andererseits erweist sich die Verfassungsbeschwerde in einem Umfang von zwei Dritteln als begründet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11 u.a. -, juris).
In dem Umfang, in dem der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die angegriffenen Entscheidungen in der Hauptsache (Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 10. November 2011 - 31 AR 9/11 ThUG - und Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 29. März 2012 - 34 Wx 566/11 ThUG -) Erfolg hat und ihm dazu korrespondierend eine Erstattung der Auslagen zuzusprechen ist, erledigt sich der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin W... (vgl. BVerfGE 105, 239 ).