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   OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07   

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https://dejure.org/2007,6242
OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07 (https://dejure.org/2007,6242)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2007 - 34 Wx 75/07 (https://dejure.org/2007,6242)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2007 - 34 Wx 75/07 (https://dejure.org/2007,6242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Geschossdecken einer Tiefgarage als zwingender Teil des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümern einer größeren Wohnanlage bezüglich der Finanzierung der Tiefgaragensanierung; Kostentragungspflicht der Instandhaltung und Instandsetzung von ...

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2 § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3
    Geschoßdecken einer Tiefgarage als Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschossdecken einer Tiefgarage sind Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschossdecken einer Tiefgarage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschossdecken einer Tiefgarage sind Gemeinschaftseigentum! (IMR 2007, 336)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 493
  • BauR 2007, 1622
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Auf konstruktive Gebäudeteile ist die Erstreckung von Sondereigentum ausgeschlossen (vgl. BGHZ 50, 56; BGH NJW-RR 2001, 800).
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Geschoßdecken sind Gemeinschaftseigentum (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Hamm ZMR 1997, 193), auch wenn sie sich vollständig im Bereich eines Sondereigentums befinden.
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Was die Frage des aus dem Beschluss nicht ohne weiteres ersichtlichen Verteilungsmaßstabs angeht, verweist der Senat auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts und die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WE 93, 27; NZM 1998, 337; NJW 2003, 2323), der er sich anschließt.
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Die Betonüberdeckung ist schon deshalb zwingend Gemeinschaftseigentum, weil ihr eine Schutzfunktion für das Gemeinschaftseigentum und das übrige Sondereigentum zukommt (BayObLG NJW-RR 1994, 598/599; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 5 WEG Rn. 5); die Maßnahme ist nämlich aus Gründen des Brandschutzes zwingend notwendig.
  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Auf konstruktive Gebäudeteile ist die Erstreckung von Sondereigentum ausgeschlossen (vgl. BGHZ 50, 56; BGH NJW-RR 2001, 800).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 37/03

    Ermessen der Wohnungseigentümer bei Entscheidung über Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Insbesondere muss nicht unbedingt erst die Instandsetzungsrücklage ausgeschöpft werden (vgl. BayObLG ZMR 2003, 694).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Geschoßdecken sind Gemeinschaftseigentum (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Hamm ZMR 1997, 193), auch wenn sie sich vollständig im Bereich eines Sondereigentums befinden.
  • KG, 28.07.1999 - 24 W 9125/97

    Ersatz des durch Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten veranlassten

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums an den beiden Geschoßdecken etwa auch solche Kosten auf die Gesamtheit der Wohnungseigentümer entfallen können, die das Sondereigentum betreffen (vgl. § 14 Nr. 4, § 16 Abs. 4 WEG a. F. = § 16 Abs. 7 WEG n. F.; KG WE 1997, 66; NZM 2000, 284/285).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
    Was die Frage des aus dem Beschluss nicht ohne weiteres ersichtlichen Verteilungsmaßstabs angeht, verweist der Senat auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts und die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WE 93, 27; NZM 1998, 337; NJW 2003, 2323), der er sich anschließt.
  • VG Hannover, 05.09.2022 - 4 B 2288/22

    Anfechtung Beschluss Wohnungseigentümergemeinschaft; Brandschutz;

    Einrichtungen, die dem Brandschutz des Gebäudes dienen und gesetzlich vorgeschrieben sind, sind für die Sicherheit des Gebäudes erforderliche Teile (OLG München, Beschl. v. 13.08.2007 - 34 Wx 75/07 -, NZM 2008, 493, 494; Armbrüster in: Bärmann, Wohnungseigentümergesetz, 12. Auflage 2013, § 5 Rn. 34; Hügel in: Hau/Poseck, BeckOK Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Edition 01.05.2022, WEG § 5 Rn. 15).
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