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FG Niedersachsen, 19.11.1996 - I 346/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
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- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - I 346/96
Im Streit ist die Festsetzung von Vermögensteuer mit Bescheid auf den 01.01.1993, obwohl nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 , BStBl II 1995, 655, § 10 Nr. 1 Vermögensteuergesetz (VStG) , in der auf den 01.01.1993 gültigen Fassung, nach dem die Vermögensteuer für natürliche Personen 0, 5 v.H. des steuerpflichtigen Vermögens beträgt, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit dem Beschluß vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 festgestellt, daß § 10 Nr. 1 VStG in der auf den Stichtag 01.01.1993 geltenden Fassung insofern mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als diese Vorschrift das zu Gegenwartswerten erfaßte vermögen mit demselben Steuersatz wie den Grundbesitz belastet, obwohl dessen Bewertung entgegen dem gesetzlichen Konzept gegenwartsnaher Bewertung seit 1964/74 nicht mehr der Wertentwicklung angepaßt worden ist.