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   LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07   

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https://dejure.org/2008,28656
LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07 (https://dejure.org/2008,28656)
LG Köln, Entscheidung vom 24.01.2008 - 37 O 610/07 (https://dejure.org/2008,28656)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 37 O 610/07 (https://dejure.org/2008,28656)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Stade, 06.04.2004 - 4 O 90/03

    Grenzen der Tierhalterhaftung: Eigenverschulden eines Hundehalters bei

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Es hat sich vorliegend eine Tiergefahr verwirklicht, denn dies ist immer dann der Fall, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Tieres besteht (LG Stade, Urteil vom 06.04.2004, 4 O 90/03).

    Dabei gilt u.a., dass derjenige, der in den Kampfbereich zweier Hunde eingreiftt, sich selbst in Gefahr bringt, was je nach den Umständen des Einzelfalls zu einem Haftungsausschluss des Tierhalters führen kann (vgl LG Stade Urteil vom 06.04.2004, Az 4 O 90/03; OLG Celle Urteil vom 01.11.2000 Az 20 U 11/00; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 704).

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko des Verlustes trägt (BGH NJW-RR 88, 655).
  • OLG Celle, 01.11.2000 - 20 U 11/00

    Tieraufseherhaftung; Bissverletzung ; Übertragung der Aufsichtsführung; Führen

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Dabei gilt u.a., dass derjenige, der in den Kampfbereich zweier Hunde eingreiftt, sich selbst in Gefahr bringt, was je nach den Umständen des Einzelfalls zu einem Haftungsausschluss des Tierhalters führen kann (vgl LG Stade Urteil vom 06.04.2004, Az 4 O 90/03; OLG Celle Urteil vom 01.11.2000 Az 20 U 11/00; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 704).
  • LG Flensburg, 01.02.1996 - 1 S 119/95

    Hundehalter; Hunderauferei; Eingreifen; Bißverletzung; Mitverschulden

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Selbst wenn man -entgegen der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts- auf die Belange des Eigentümers abstellt, der seinen Hund vor erheblichen Verletzungen durch einen anderen Hund schützen will, und letzteres als anerkennenswerten Grund für das Eingreifen im Rahmen der Abwägung gemäß § 254 BGB ansähe (so LG Flensburg, NJWE-VHR 1997, 192; a.A. LG Stade a.a.O.), dann lägen die entsprechenden Voraussetzungen nicht vor.
  • OLG Koblenz, 08.01.1986 - 1 U 632/85
    Auszug aus LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Dabei gilt u.a., dass derjenige, der in den Kampfbereich zweier Hunde eingreiftt, sich selbst in Gefahr bringt, was je nach den Umständen des Einzelfalls zu einem Haftungsausschluss des Tierhalters führen kann (vgl LG Stade Urteil vom 06.04.2004, Az 4 O 90/03; OLG Celle Urteil vom 01.11.2000 Az 20 U 11/00; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 704).
  • OLG Hamm, 19.12.2022 - 7 U 54/22

    Feststellung des Halters eines Hundes; Haftungsverteilung bei Hundebissen

    Anders als in den durch die Beklagte mit Schriftsatz vom 4.4.2022 in Bezug genommenen Entscheidungen des Landgerichts Köln vom 24.1.2008 ( Az.: 37 O 610/07, BeckRS 2009, 11166 ) und des Landgerichts Stade vom 6.4.2004 ( Az.: 4 O 90/03, BeckRS 2004, 18183 ), in welchen die dortigen Geschädigten jeweils aktiv mit der Hand in den Kampfbereich zweier Hunde eingegriffen haben, hat das Landgericht vorliegend in nicht zu beanstandender Weise gerade nicht festgestellt, dass der Hund der Klägerin ein über ein Anknurren hinausgehendes aggressives Verhalten gezeigt hätte und dass es zu einem Kampf der beiden Hunde gekommen wäre.
  • OLG Köln, 10.11.2008 - 3 U 37/08

    Zurückweisung von neuem Vorbringen in der Berufungsinstanz

    Die Berufung des Klägers gegen das am 24.1.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 37 O 610/07 - wird zurückgewiesen.
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