Rechtsprechung
| AG Solingen, 07.11.2005 - 37 F 63/04 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 7 UF 33/08
§§ 1612 b BGB n.F.: Vorabzug des Kindesunterhalts in Höhe des Tabellenbetrages …
Der vor dem Amtsgericht am 07.11.2005 geschlossene Vergleich - 37 F 63/04 - wird dahin gehend abgeändert, dass der Kläger für den Zeitraum von Januar 2008 bis 14. Juni 2008 nicht verpflichtet ist, an die Beklagte monatlichen Nachscheidungsunterhalt zu zahlen; für den Zeitraum ab 15. Juni 2008 ist der Kläger verpflichtet, monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 73 EUR an die Beklagte zu zahlen.Mit Vergleich vom 07.11.2005 (37 F 63/04) hat sich der Kläger zur Zahlung eines Nachscheidungsunterhalts von monatlich 219 EUR an die Beklagte ab Rechtskraft der Ehescheidung verpflichtet (Bl. 7 GA).
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 7 UF 33/08
Nachträgliche Abänderung eines Prozessvergleichs bzgl. einer …
In Abänderung des vor dem Amtsgericht Solingen am 7. November 2005 geschlossenen Vergleichs (Az.: 37 F 63/04) wird der Kläger verurteilt, der Beklagten monatlichen nachehelichen Unterhalt in folgender Höhe zu zahlen:.Mit Urteil vom 7. November 2005 des Amtsgerichts Solingen (37 F 63/04) wurde die Ehe der Parteien rechtskräftig geschieden.
Rn. 13 unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils die Klage abzuweisen, soweit der Kläger eine Herabsetzung des vor dem Amtsgericht Solingen am7. November 2005 geschlossenen Vergleichs - Az. 37 F 63/04 - unter 150 EUR monatlich für den Zeitraum ab dem 15. Juni 2008 begehrt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".