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   RG, 02.10.1912 - Rep. I. 379/11   

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https://dejure.org/1912,239
RG, 02.10.1912 - Rep. I. 379/11 (https://dejure.org/1912,239)
RG, Entscheidung vom 02.10.1912 - Rep. I. 379/11 (https://dejure.org/1912,239)
RG, Entscheidung vom 02. Oktober 1912 - Rep. I. 379/11 (https://dejure.org/1912,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen geht bei der Zwangsvollstreckung in ein ausländisches Schiff eine nach dem Rechte der Flagge begründete Hypothek am Schiffe jüngeren im Inlande begründeten Pfandrechten vor?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationales Privatrecht.; Ausländische Schiffshypothek.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 129
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Schließlich hat der Vater hat durch Vorlage des Anhörungsvermerks aus dem Verfahren des Amtsgerichts S... - 87 F 379/11 - vom 13. Oktober 2011 (Anlage 9 zum Schriftsatz vom 30. März 2012; II/12f) glaubhaft gemacht, dass die Bekundungen der Erziehungswissenschaftlerin ... im Hinblick auf einen angeblichen sexuellen Missbrauch von C... bereits Gegenstand ausführlicher Erörterungen waren und vom Jugendamt seinerzeit ganz erhebliche, durchgreifende Bedenken im Hinblick auf den fachlichen Wert der Bekundungen und den von Frau ... bei ihrer Arbeit beobachteten Standards geäußert wurden, was von der Mutter verschwiegen wird.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Strafsachen ist denn auch - worauf das Jugendamt im Anhörungstermin vor dem Amtsgericht S... - 87 F 379/11 - vom 13. Oktober 2011 deutlich aufmerksam gemacht hat (Anlage 9 zum Schriftsatz des Vaters vom 30. März 2012, Anhörungsvermerk S. 4; II/13) - anerkannt, dass der Ausdeutung von Kinderzeichnungen oder von Interaktionen, die Kinder unter Einsatz anatomisch korrekter Puppen darstellen, in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten keine Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 = FamRZ 1999, 1648 [bei juris Rz. 37] ["Wormser Kinderschänderprozess"]);.

    Die verschiedenen Verdachtsmomente, auf die die Mutter in der Beschwerdeschrift vom 5. März 2012 verwiesen hat, waren bereits zuvor bekannt oder - wie die vorgelegten, schriftlichen Bekundungen der Diplompädagogin ... - sogar bereits Gegenstand ausführlicher familiengerichtlicher Erörterung gewesen (im Verfahren Amtsgericht S... - 87 F 379/11 -).

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 49/90

    Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter; Anerkennung eines im

    Die Anerkennung eines im Ausland wirksam begründeten Schiffspfandrechts im Inland verstößt auch dann nicht gegen den deutschen ordre public (Art. 30 EGBGB a. F. = Art. 6 n. F.) wenn es weder in einem Register eingetragen ist (Abweichung von RGZ 80, 129 ff.), noch nach dem maßgeblichen Auslandsrecht einen bestimmten Rang hat.

    Zwar hat das Reichsgericht in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung aus dem Jahre 1912 (RGZ 80, 129 ff) ausgesprochen, daß eine in Rußland bestellte und lediglich in dem vom Schiff mitgeführten Flaggenattest vermerkte Verpfändung dem deutschen ordre public widerspreche.

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

    Zwar hat das Reichsgericht in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung aus dem Jahre 1912 (RGZ 80, 129 ff) ausgesprochen, daß eine in Rußland bestellte und lediglich in dem vom Schiff mitgeführten Flaggenattest vermerkte Verpfändung dem deutschen ordre public widerspreche.
  • BGH, 28.05.1962 - II ZR 23/61

    Zurverfügungstellen eines Kahns als Mietvertrag in Verbindung mit einem

    Nur im Rahmen des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken und des Zwangsversteigerungsgesetzes sind eingetragene Schiffe weitgehend den Grundsätzen des Grundstückrechts unterworfen, im übrigen sind sie aber als bewegliche Sachen zu behandeln (RGZ 80, 129, 132; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt S. 22; Schaps, Das deutsche Seerecht, 2. Aufl. Anm. 26 a der allgemeinen Einleitung).
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