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   AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17   

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AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17 (https://dejure.org/2017,48621)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2017 - 39 C 198/17 (https://dejure.org/2017,48621)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 39 C 198/17 (https://dejure.org/2017,48621)
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  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17
    Ein Kürzungsrecht der Beklagten bei sogenannter Übermaßbehandlung nach § 5 Abs. 2 MB/KK 76 erstreckt sich nicht auch auf sogenannte Übermaßvergütungen (vergleiche BGH Urteil vom 12.03.2003 - IV ZR 278/01).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 8 U 153/04

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17
    Unter Beachtung - dieser verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 02.06.2005 (Aktenzeichen I-8 U 153/04) die in § 2 GOZ geregelte Individualvereinbarung tatbestandlich dahingehend konkretisiert, dass eine solche dann zu bejahen ist, wenn die Frage der vertragsgemäßen Gebührenregelung zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten im Einzelnen persönlich besprochen worden ist.
  • AG Düsseldorf, 21.01.2016 - 27 C 11833/14
    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17
    Ausnahmefall mit einigen wenigen Patienten eine Gebührenvereinbarung treffen "darf, sondern anlässlich_einer anstehenden Behandlung (AG Düsseldorf Urteil v. 21.01.2016 -27 C 11833/14).
  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17
    Bei der Auslegung von _§ 2 Abs. 2 GOZ kommt dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2004 (Az. 1 BvR 1437/02) entscheidende Bedeutung zu, Gedanklicher Ausgangspunkt ist stets, dass eine Überschreitung des .
  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 39 C 198/17
    Gebührenrahmens des § 5 GOZ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist (vergleiche BGHZ 115, 391).
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