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   BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96   

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BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96 (https://dejure.org/1996,741)
BayObLG, Entscheidung vom 14.06.1996 - 3Z BR 125/96 (https://dejure.org/1996,741)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 3Z BR 125/96 (https://dejure.org/1996,741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1897
    Bestellung der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person zum Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1
    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vorschlag des Betreuten zur Auswahl, Abweichen hiervor

Verfahrensgang

  • AG Dachau - XVII 71/94
  • LG München II - 6 T 3630/94
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 71
  • MDR 1996, 934
  • FamRZ 1996, 1374
  • Rpfleger 1997, 19
  • BayObLGZ 1996, 136
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. Bay-ObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Dodegge NJW 1995, 2389/2393; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. [Nachträge] § 1897 Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Schwab FamRZ 1990, 685), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
    a) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 530 ; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 18; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (Erman/Holzhauer BGB 9.Aufl. § 1897 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht, der damit etwa ein erhebliches wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108/109; 1995, 110).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Dodegge NJW 1995, 2389/2393; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. [Nachträge] § 1897 Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Schwab FamRZ 1990, 685), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.
  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Bezogen auf die Auswahl der Betreuerin bedeutet dies auch, dass allein die Tatsache, dass geeignetere Personen in Betracht kommen, nicht ausreichen, um den Willen der Betroffenen zu entkräften (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 3Z BR 125/96 -, BayObLGZ 1996, S. 136 ).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f., BayObLGZ FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob bzw. inwieweit die Bestellung dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf hin, ob der Tatrichter die unbestimmten Rechtsbegriffe "Wohl" (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375) und "Zuwiderlaufen" (vgl. Damrau/ Zimmermann § 1897 Rn. 34) verkannt, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssatze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG aaO; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Ihm ist vom Gericht grundsätzlich zu entsprechen (BayObLGZ 1996, 136).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136/138 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

    etwa rechtsfehlerhaft, weil sie nicht die einzig mögliche ist oder weil eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (vgl. BayObLGZ 1996, 136/138 m. w. N.).

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Insbesondere begründet der zumindest vom natürlichen Willen des Betroffenen getragene Vorschlag, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; BayObLG FamRZ 1999, 53).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG FamRZ 1996, 1374; NJWE-FER 2001, 234).
  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    Insofern hat das Gericht kein Auswahlermessen (BayObLG FamRZ 1996, 1374 = Rpfleger 1997, 19).

    Die Annahme, ein Vorschlag des Betroffenen laufe seinem Wohl zuwider, bedarf konkreter tatsächlicher Feststellungen (BayObLG FamRZ 1994, 323,/324; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 110) und einer umfassenden Abwägung aller Umstände (BayObLGZ 1996, 136 = FamRZ 1996, 1374).

  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Seine Verwirklichung kann allerdings entfallen, wenn sie dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft, was sich nach der Person des Vorgeschlagenen, dessen Verhältnis zum Betreuten sowie den gesamten Lebensumständen beurteilt (vgl. MünchKomm, a.a.O., Rz. 18, 22 f.; BayObLG FamRZ 96, 1374 m.w.N.; OLG Düsseldorf FamRZ 96, 1373).

    Die bisher nicht geklärten Umstände hinsichtlich des Verbleibs ihres Sparvermögens können ebensowenig ein dauerhaftes Hindernis für eine Betreuerstellung des Beteiligten zu 3. begründen, da etwaigen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit in Fragen der Vermögensverwaltung durch Aufspaltung der Betreuerbestellung auf verschiedene Aufgabengebiete begegnet werden könnte (vgl. dazu BayObLG FamRZ 94, 323; FamRZ 96, 1374, 1375).

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Diese Erklärung der Betroffenen begründet - unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit - gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (Senat, OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLGZ 1996, 136; BayObLG FamRZ 1994, 530; BtPrax 2001, 218; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 53; Knittel BtG § 1897 BGB Rdnr. 18; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1897 Rdnr. 20).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323).

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichend Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLGZ 1996, 136/138).

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01

    Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04

    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor

  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

  • BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02

    Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl

  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

  • OLG Köln, 27.05.1998 - 16 Wx 84/98

    Ungeeignetheit eines Betreuers

  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03

    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter

  • BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97

    Betreuung durch Mitarbeiter eines Betreuungsvereins für Bewohner eines vom Verein

  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 7 U 13/95

    Zustandekommen eines Maklervertrages und Aufnahme einer Maklerklausel

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02

    Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei

  • LG Dresden, 01.12.1995 - 2 T 744/94

    Bruchteilsgemeinschaft am Erbteil

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