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   BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04   

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https://dejure.org/2004,8342
BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04 (https://dejure.org/2004,8342)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2004 - 3Z BR 226/04 (https://dejure.org/2004,8342)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 3Z BR 226/04 (https://dejure.org/2004,8342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Betreuer wegen Verstoßes gegen die Rechnungslegungspflicht; Nachkommen der gerichtlichen Verpflichtung im Verfahren der weiteren Beschwerde; Aufhebung der Verfügung durch das anordnende Gericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsgeldfestsetzung

  • Judicialis

    FGG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 33
    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 835
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei Vornahme der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).

    Dem widerspricht es nicht, dass der Senat (FamRZ 2002, 1434) bei einer anders gelagerten Fallgestaltung - ein angeordnetes Vermögensverzeichnis war bereits vor Erlass der ersten Beschwerdeentscheidung über die Zwangsgeldfestsetzung eingereicht, aber vom Landgericht nicht berücksichtigt worden - selbst in der Sache entschieden hat.

    cc) Dem Gedanken, dass das Zwangsgeld im Sinne von § 33 FGG keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten ist, sondern ausschließlich ein Beugemittel zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824 und 2002, 1434; OLG Köln aaO), kann gleichwohl Rechnung getragen werden: Hält das anordnende Gericht die mit der weiteren Beschwerde des Verpflichteten erteilten Informationen für ausreichend, hat es die Zwangsgeldfestsetzung nach § 18 FGG aufzuheben (vgl. Keidel/Zimmermann § 33 Rn 24).

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Diese Entscheidung wurde mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.10.2003 (FamRZ 2004, 977) letztinstanzlich bestätigt.
  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 Wx 203/02

    Zwangsgeld gegen einen Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    b) Das Landgericht hat auch bei der Höhe des Zwangsgeldes die Umstände des Einzelfalles angemessen berücksichtigt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 33 Rn. 20a).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    cc) Dem Gedanken, dass das Zwangsgeld im Sinne von § 33 FGG keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten ist, sondern ausschließlich ein Beugemittel zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824 und 2002, 1434; OLG Köln aaO), kann gleichwohl Rechnung getragen werden: Hält das anordnende Gericht die mit der weiteren Beschwerde des Verpflichteten erteilten Informationen für ausreichend, hat es die Zwangsgeldfestsetzung nach § 18 FGG aufzuheben (vgl. Keidel/Zimmermann § 33 Rn 24).
  • OLG München, 26.10.2005 - 33 Wx 171/05

    Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der

    Neben der Entlassung ist das Zwangsgeld das einzige Druckmittel, mit dem das Gericht den Betreuer hierzu nachdrücklich anhalten kann (BayObLG FamRZ 2005, 835).
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