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   BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95   

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BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95 (https://dejure.org/1995,2700)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 3Z BR 239/95 (https://dejure.org/1995,2700)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 3Z BR 239/95 (https://dejure.org/1995,2700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht der Tochter eines Betreuten, bei Ablehnung ihres Antrags einen Betreuer zu entlassen und einen anderen zu bestellen; Berührung der Rechte eines Beteiligten durch Verwerfung der Beschwerde eines anderen Beteiligten; Verpflichtung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung bei Ablehnung der Entlassung eines Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 508
  • BayObLGZ 1995 Nr. 56
  • BayObLGZ 1995, 305
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93

    Beschwerderecht; Betreuter; Mutter; Tatgericht; Vorbringen; Zeugenaussage;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95
    Soweit dem Senatsbeschluß vom 21.10.1993 (BayObLGZ 1993, 350/351 f.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.

    Diese Norm ist im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (BayObLGZ 1993, 234/235; 1993, 350/351; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn. 8).

  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95
    Die gegen die Bestellung des Rechtsanwalts G. gerichtete weitere Beschwerde der Tochter des Betroffenen hat der Senat mit Beschluß vom 22.12.1994 (3Z BR 293/94) als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 3 Wx 494/94

    Vormundschaftsgericht; Entlassung eines Betreuers; Verpflichtung gegenüber

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95
    Die Beschwerdebefugnis aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG wäre zudem nicht zur Wahrnehmung von Eigeninteressen verliehen (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 483 ).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95
    Sie ist insbesondere beschwerdeberechtigt, weil ihre Erstbeschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLGZ 1993, 253/255).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95
    Diese Norm ist im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (BayObLGZ 1993, 234/235; 1993, 350/351; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn. 8).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Es sieht sich daran durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31. August 1995 (3Z BR 239/95 - BayObLGZ 1995, 305) gehindert, in dem die Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen gegen die Ablehnung seines Antrags, den bestellten Betreuer zu entlassen und ihm selbst die Betreuung zu übertragen, verneint worden ist.
  • OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09

    Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem

    Verwandten in gerader Linie stehe kein Beschwerderecht zu, wenn das Vormundschaftsgericht ihren Antrag ablehne, den Betreuer zu entlassen und einen anderen zu bestellen (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

    § 57 FGG sei im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Eine Rechtsmittelbefugnis folgte auch nicht aus der Sondervorschrift des § 69g Abs. 1 FGG, da die Beschwerde gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers dort nicht aufgeführt ist (BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; BayObLGZ 1995, 305 = FamRZ 1996, 508).
  • OLG Köln, 02.01.1996 - 16 Wx 161/95

    Eigenes Beschwerderecht der Kinder eines Betreuten bei Ablehnung eines Antrags

    Ein solches Beschwerderecht folgt jedenfalls aus Art. 6 Abs. 1 GG ( - gegen BayObLG - Beschluß vom 31.8.1995 - 3 Z BR 239/95 -).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluß vom 31.08.1995 - 3Z BR 239/95 - dieselbe Rechtsfrage gegenteilig entschieden und ein Beschwerderecht der Tochter eines Betreuten abgelehnt, deren Antrag auf Entlassung des Betreuers und eigene Bestellung oder Bestellung einer anderen Person das Vormundschaftsgericht abgewiesen hatte.

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02

    Betreuung: Kein Beschwerderecht der Tochter des Betreuten gegen Ablehnung des

    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Bei der Bestimmung des Begriffs der Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften zu einem den Leitvorstellungen des Abs. 2 nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BayObLGZ 1995, 305/310).
  • OLG Rostock, 21.06.2006 - 3 W 12/06

    Zur Beschwerdebefugnis der Schwester eines Betreuten in Vermögensangelegenheiten

    Nicht erfasst wird der Fall, dass der Beschwerdeführer die vom Vormundschaftsgericht abgelehnte Entlassung eines bestellten Betreuers und die Bestellung eines neuen Betreuers mit dem Rechtsmittel weiterverfolgt (BGH a.a.O.; BayObLG Beschl. vom 31.08.1995 - 3Z BR 239/95 - BayObLGZ 1995, 305 = FamRZ 1996, 508; vgl. insgesamt auch Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 69 Rn. 13).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Daraus ist herzuleiten, daß sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGB 132, 157/160, BayObLGZ 1995, 305/306, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn 10).
  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Das Vormundschaftsgericht ist zur Entlassung des Betreuers nach § 1908 b BGB gegebenenfalls nur gegenüber dem Betreuten, nicht jedoch gegenüber dessen Angehörigen oder einer diesem sonst persönlich nahestehenden Person verpflichtet (BayObLGZ 1995, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 483 ; OLG Hamm JMB1NW 1963, 121 und FamRZ 1966, 46).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98

    Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner

    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98

    Beschwerderecht des Sohns eines Betreuten gegen die vormundschaftsgerichtliche

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