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   BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00   

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https://dejure.org/2000,8599
BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Amtsgericht; Entlassung eines Betreuers; Beschwerderecht; Aufgabenkreise; Ansinnen eines Angehörigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht der Angehörigen nach Teilentlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1908b; ; FGG § 20; ; FGG § 69g; ; FGG § 691

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b; FGG § 20 § 69g § 691
    Vollständige Entlassung des Betreuers - weitere Beschwerde des antragstellenden Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 1930/00
  • BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 938
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (BayObLG Rpfleger 1998, 112; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 69g Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Danach wird der Nachfolgebetreuer nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG, beeinträchtigt, weil ein wichtiger Grund gemäß § 1908 b BGB ihm kein Recht auf Entlassung der Beteiligten zu 1) gibt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 938).

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