Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8268
BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 (https://dejure.org/2002,8268)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 (https://dejure.org/2002,8268)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 3Z BR 407/01 (https://dejure.org/2002,8268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptsacheerledigung im Abschiebehaftverfahren; Beschränkung der sofortigen weiteren Beschwerde auf den Kostenpunkt

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache; Abschiebehaft; Rechtsbeschwerde; Asylantrag; Ausländerbehörde

  • Judicialis

    AuslG § 57; ; AsylVfG § 14 Abs. 4; ; FreihEntzG § 14; ; FreihEntzG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenpflicht des Betroffenen bei nachträglicher Unzulässigkeit der Abscheibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.09.2001 - 3Z BR 284/01

    Gerichtskosten für die Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01
    Die mit Erlass der Haftanordnung und der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts entstandene Verpflichtung des Betroffenen, die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz zu tragen, ist hierdurch aber nicht nachträglich entfallen vgl. BayObLGZ 2001, 268/270).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Abschiebungshaftsache

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01
    Akten nicht eindeutig feststellbaren Zeitpunkt des Eingangs des Asylantrags des Betroffenen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge trat die Hauptsacheerledigung entweder dadurch ein, dass über den Asylantrag nicht innerhalb von vier Wochen entschieden wurde (§ 14 Abs. 4 Satz 3 AsylVfG), oder dadurch, dass der Betroffene unmittelbar vor Ablauf dieser Frist aus der Abschiebungshaft entlassen wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 30/31).
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01
    Aufgrund der Hauptsacheerledigung und der Beschränkung der sofortigen weiteren Beschwerde auf den Kostenpunkt hat der Senat über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • BayObLG, 19.12.1997 - 3Z BR 400/97

    Begründeter Anlaß für Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01
    b) Eine Überbürdung der dem Betroffenen entstandenen außergerichtlichen Kosten auf die Gebietskörperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, kommt nicht in Betracht, da die Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 16 Satz 1 FreihEntzG (vgl. BayObLGZ 1997, 379/380) nicht gegeben sind.
  • BayObLG, 18.12.1985 - BReg. 3 Z 155/85

    Gebühr für die Anordnung einer Freiheitsentziehung

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01
    Aufgrund der Hauptsacheerledigung und der Beschränkung der sofortigen weiteren Beschwerde auf den Kostenpunkt hat der Senat über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 102/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsentscheidung über die Zulässigkeit einer vom

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01
    Akten nicht eindeutig feststellbaren Zeitpunkt des Eingangs des Asylantrags des Betroffenen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge trat die Hauptsacheerledigung entweder dadurch ein, dass über den Asylantrag nicht innerhalb von vier Wochen entschieden wurde (§ 14 Abs. 4 Satz 3 AsylVfG), oder dadurch, dass der Betroffene unmittelbar vor Ablauf dieser Frist aus der Abschiebungshaft entlassen wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 30/31).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2004 - 3 Wx 25/04

    Kosten der Rechtsverfolgung bei Aufhebung der Inhafftierung eines zunächst zu

    a) Der Betroffene hat die Gerichtskosten für die amtsgerichtliche Haftanordnung zu tragen, da sie der Sach- und Rechtslage entsprach (§ 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 15 Abs. 1 FreihEntzG; vgl. auch BayObLG v. 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 - bei Melchior (Internet- Kommentar zur Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07

    Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten

    Denkbar und möglich ist vielmehr auch, dass der Betroffene sein Rechtsmittel zurücknehmen oder nach Eintritt der Erledigung auf den Kostenpunkt beschränkt wissen will (vgl. etwa BayObLG vom 6. Februar 2002, 3Z BR 407/01).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2004 - 3 Wx 68/04

    Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft bei einem aus der Abschiebungshaft heraus

    Zwar sind die Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 16 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG (vgl. BayObLG v. 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 - bei Melchior (Internet- Kommentar zur Abschiebungshaft), Anhang; BayObLGZ 1997, 379/380) nicht gegeben.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach

    b) Eine Überbürdung der dem Betroffenen entstandenen außergerichtlichen Kosten auf die Gebietskörperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, ist angezeigt, da die Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 16 Satz 1 FreihEntzG (vgl. BayObLG v. 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 - bei Melchior (Internet- Kommentar zur Abschiebungshaft), Anhang; BayObLGZ 1997, 379/380; Senat a.a.O.) gegeben sind.
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 22 W 51/05

    Abschiebehaftanordnung; Abschiebungshaftanordnung; Analogie; Antragsrücknahme;

    Diese Vorschrift gilt nach allgemeiner Auffassung in jedem Verfahrensstadium entsprechend, wenn die antragstellende Behörde einen Haftantrag nicht weiterverfolgt oder wenn sonstwie eine Erledigung des Verfahrens eintritt (BayObLG vom 6.2.2002, 3Z BR 407/01; OLG Zweibrücken vom 22.1.2001, 3 W 7/01; OLG Celle InfAuslR 1999, 463).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht