Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6494
BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04 (https://dejure.org/2004,6494)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2004 - 3Z BR 33/04 (https://dejure.org/2004,6494)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 3Z BR 33/04 (https://dejure.org/2004,6494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerauswahl, Gewichtung der Auswahlkriterien

  • Judicialis

    BGB § 1897

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897
    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien für die Auswahl eines Betreuers; Betreuerauswahl bei Vorschlag des Betroffenen; Betreuerauswahl zum Wohl des Betroffenen; Betreuerauswahl bei negativem Wunsch des Betroffenen; Verwandtenvorzug bei der Betreuerauswahl; Kriterien zur Bestellung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    Die Vermögenssorge war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. im Übrigen BayObLG MDR 1996, 751 und Beschluss vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    cc) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01

    Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (vgl. auch BayObLG FamRZ 2002, 768/769).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist dabei letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; Senat vom 4.5.1999 - 3Z BR 118/99; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    Zwar liegt dann eine Erledigung der Hauptsache vor, wenn die Betreuung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt wird, welche die angefochtene Entscheidung verfahrensrechtlich überholt und bedeutungslos macht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 3Z BR 276/95
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    Die Vermögenssorge war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. im Übrigen BayObLG MDR 1996, 751 und Beschluss vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03).
  • BayObLG, 04.05.1999 - 3Z BR 118/99
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist dabei letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; Senat vom 4.5.1999 - 3Z BR 118/99; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).
  • KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07

    Betreuungsverfahren: Bestellung eines geeigneten ehrenamtlichen Betreuers anstatt

    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    bb) Der negative Betreuervorschlag eines Betroffenen hat nicht die gleiche Bindungswirkung für das Gericht wie ein positiv geäußerter Vorschlag (BayObLG, FamRZ 2004, 1600 = Juris, Rdn. 17; Dodegge, FPR, 664, 666).

  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).

    Ein rechtsfehlerhafter Ermessensgebrauch liegt auch vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (Senatsbeschluss vom 20.2.2004 aaO).

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Aber auch dann, wenn kein bindender Vorschlag des Betroffenen vorliegt und das Gericht sein Auswahlermessen unter Gesamtabwägung aller relevanten Umstände (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1600) auszuüben hat, kann eine Ermessensreduzierung mit dem von der Betreuungsbehörde angestrebten Ergebnis einer Beschränkung des Auswahlermessens auf den geschlossenen Kreis von Personen, der nach einem Auswahlverfahren in einer von ihr geführten Liste genannt wird, rechtlich keinesfalls anerkannt werden.
  • KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05

    Betreuungsrecht: Eignung zum Betreuer bei rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).

  • KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08

    Betreuung: (Un-)Geeignetheit eines Betreuers

    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht