Rechtsprechung
| BayObLG, 22.05.2002 - 3Z BR 74/02, 3Z BR 75/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erhöhte Gebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Tätigwerden in vom Erblasser beantragten aktienrechtlichen Spruchverfahren ; Erbengemeinschaft als Auftraggebermehrheit; Auftrag des ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erhöhte Gebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Tätigwerden in vom Erblasser beantragten aktienrechtlichen Spruchverfahren ; Erbengemeinschaft als Auftraggebermehrheit; Auftrag des ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 1 HKO 6730/89
- BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 59/02
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 60/02
- BayObLG, 22.05.2002 - 3Z BR 74/02, 3Z BR 75/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 1767
- Rpfleger 2002, 588
- NZG 2002, 830
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei …
Auszug aus BayObLG, 22.05.2002 - 3Z BR 74/02
Lediglich der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass das Landgericht mit der Zusammenrechnung rechtskonform verfahren ist, da der Verfahrensbevollmächtigte in der Hauptsache selbständige Rechte sowohl in eigener Sache als auch bezüglich der Antragstellerin zu 14 geltend zu machen hatte (…vgl. dazu Gerold/von Eicken 9 6 Rn. 25;… zur Vergütung des Rechtsanwalts für eine Tätigkeit in eigener Sache vgl. Hartmann § 1 BRAGO Rn. 26 ff., 28; BVerfG NJW 1980, 1677).
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 6 W 192/06
Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenerhöhung bei Erbengemeinschaft als Auftraggeber
8 Nichts anderes kann gelten, wenn der ursprüngliche Prozessauftrag noch vom Erblasser erteilt worden ist, dieser im Verlaufe des Rechtsstreits verstirbt und die Erbengemeinschaft den Prozess fortführt (so statt vieler BayObLG, Beschluss vom 22.5.2002, 3Z BR 74/02, DB 2002, 1767; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.1.1995, 1 W 32/94, JurBüro 1995, 384; OLG Bremen, Beschluss vom 1.7.1992, 2 W 46/92, zitiert nach Juris). - OLG München, 24.10.2018 - 31 Wx 305/18
Rechtsanwaltsvergütung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber im Spruchverfahren
Demgemäß liegt vorliegend eine Gleichartigkeit der mit den jeweiligen Anträgen verfolgten Anträgen, nicht aber eine Identität des Verfahrensgegenstandes betreffend die Beteiligten zu 2, 3 4 und 34 (= hier: Beteiligte zu 1-5) vor, da in den Antragsschriften jeweils die individuelle Rechtsposition der jeweiligen Antragsteller verfolgt wird, nicht aber eine gemeinschaftliche Rechtsposition (…vgl. hierzu Schnapp in: Schnapp in: Gebauer/Schneider BRAGO § 6 Rn. 31/32;… v. Eicken in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert BRAGO 15. Auflage § 6 Rn. 25 sowie BGH NJW-RR 1991, 119; BayObLG Beschluss v. 22.5.2002 - 3 Z BR 74/02, 3 Z BR 75/02 Tz. 13).Rn. 6 b) Demgemäß ist auch allgemein erkannt, dass in Spruchverfahren die Werte mehrerer Auftraggeber zusammenzurechnen sind (…vgl. Drescher in: Spindler/Stilz Aktiengesetz 3. Auflage Rn. 28; im Ergebnis auch BayObLG Beschluss v. 22.5.2002 - 3 Z BR 74/02, 3 Z BR 75/02 Tz. 13 -juris).
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