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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,20586
OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05.OVG (https://dejure.org/2005,20586)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2005 - 4 A 10139/05.OVG (https://dejure.org/2005,20586)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 4 A 10139/05.OVG (https://dejure.org/2005,20586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Freistellungsanspruchs des Mitglieds des Personalrats einer verselbstständigten Dienststelle; Anzulegender Maßstab bei der Beurteilung der Erforderlichkeit des Umfangs der Tätigkeiten des Personalrates und des damit verbundenen Zeitaufwands; Ausrichtung des ...

  • Judicialis

    BPersVG § 6; ; BPersVG § 6 Abs. 3; ; BPersVG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; BPersVG § 46; ; BPersVG § 46 Abs. 3; ; BPersVG § 46 Abs. 3 Satz 1; ; BPersVG § 82; ; BPersVG § 82 Abs. 2; ; BPersVG § 82 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1996 - 6 P 3.95

    Personalvertretungsrecht - Verminderung der Zahl der Freistellungen während der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05
    Dabei hat sich der Umfang der Freistellung auch an dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung auszurichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996, ZfPR 1997, 6 und Juris, Rdnr. 12).

    Die Grundsätze der Erforderlichkeit und der sparsamen Haushaltsführung gebieten allerdings eine flexible Handhabung und eine entsprechende Anpassung des Freistellungsumfangs im Falle der Veränderung der zugrunde liegenden Verhältnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1996, a.a.O., Rdnr. 14).

  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 29.84

    Freistellung von Personalratsmitgliedern - Ermittlung des Umfangs - Schulen eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05
    Entscheidend ist, ob der Arbeitsaufwand bei vernünftiger Würdigung aller Umstände im Hinblick auf die Aufgaben des Personalrats für notwendig gehalten werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1987, PersV 1988, 133 und Juris).

    Bei der Bestimmung des objektiv erforderlichen Zeitaufwandes entscheidet das Gericht in Anwendung des Rechtsgedankens des § 287 Abs. 1 ZPO unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach freier Überzeugung im Wege einer Schätzung (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG, 22. April 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05
    Soweit die Entscheidungsbefugnis beim Leiter der Gesamtdienststelle liegt, werden die Interessen der Beschäftigten der Außenstelle T... durch den Gesamtpersonalrat vertreten (§ 82 Abs. 1 und 3 BPersVG; vgl. zum Partnerschaftsprinzip: BVerwG, Urteil vom 20. August 2003, ZfPR 2003, 292 und Juris, Rdnr. 10 f.; zuletzt: OVG Rh-Pf, Urteil vom 8. April 2005 - 5 A 10100/05.OVG -, ESOVG RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 5 A 10100/05

    Abgrenzung der Mitbestimmungszuständigkeit zwischen dem Personalrat einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05
    Soweit die Entscheidungsbefugnis beim Leiter der Gesamtdienststelle liegt, werden die Interessen der Beschäftigten der Außenstelle T... durch den Gesamtpersonalrat vertreten (§ 82 Abs. 1 und 3 BPersVG; vgl. zum Partnerschaftsprinzip: BVerwG, Urteil vom 20. August 2003, ZfPR 2003, 292 und Juris, Rdnr. 10 f.; zuletzt: OVG Rh-Pf, Urteil vom 8. April 2005 - 5 A 10100/05.OVG -, ESOVG RP).
  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 P 11.99

    Mitbestimmungsverfahren bei der Stufenvertretung; Anhörungsrecht der örtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05
    Dem örtlichen Personalrat der verselbständigten Außenstelle kommt lediglich eine unterstützende Rolle, vor allem im Rahmen des Äußerungsrechts nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2000, ZfPR 2001, 37 und Juris, Rdnr. 26 ff.).
  • VG Mainz, 25.06.2014 - 5 K 29/14

    Freistellung eines Mitglieds des örtlichen Personalrats

    Sie kommt nicht gegenüber Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten zur Anwendung, wie die zu diesen ergangenen Regelungen in § 55 Abs. 1 Satz 1 LPersVG und § 57 Satz 2 LPersVG zeigen, die nur die allgemeine Grundregel des § 40 Abs. 1 LPersVG in Bezug nehmen, nicht indes die Freistellungsstaffel (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12.5.2005 - 4 A 10139/05 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 16.5.1980 - 6 P 82/78 -, a.a.O. und juris, Rn. 12; allgemeine Auffassung in der Literatur, vgl. nur Helmes, a.a.O., § 40 Rn. 9; Altvater, a.a.O., § 46 Rn. 43; Richardi, a.a.O., § 54 Rn. 26).

    Die Vermutungsregel ist in den genannten Fällen auch nicht von vornherein ohne realen Hintergrund, weil auch dann von einem nicht unerheblichen bei dem örtlichen Personalrat verbleibenden Arbeitsaufwand auszugehen ist (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 12.5.2005 - 4 A 10139/05 -, juris, Rn. 23 f.).

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