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VG Schwerin, 04.04.2003 - 4 A 1134/02 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 04.04.2003 - 4 A 1134/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 04. April 2003 - 4 A 1134/02 - wird zurückgewiesen. - VG Schwerin, 15.04.2005 - 3 A 2704/02 Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob an der bisherigen Rechtsprechung der früher mit dem Vergnügungssteuerrecht befassten 4. Kammer des Gerichts (z. Bsp. Urt. vom 4.4.2003, 4 A 1134/02) und des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (z. Bsp. Beschl. vom 9.2.2005 - 2 L 147/03 -) zur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabes bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in der Vergnügungssteuersatzung der Hansestadt Rostock unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.4.2005 (- 10 C 5.04 -, Urteilsabdruck liegt noch nicht vor, allein die Pressemitteilung des Gerichts Nr. 20/2005) festgehalten werden kann.