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   BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2002.07 (4 A 2006.05)   

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https://dejure.org/2007,18550
BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2002.07 (4 A 2006.05) (https://dejure.org/2007,18550)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 4 A 2002.07 (4 A 2006.05) (https://dejure.org/2007,18550)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 4 A 2002.07 (4 A 2006.05) (https://dejure.org/2007,18550)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2002.07
    5 Über die ausgewählten Musterklagen ist auf die mündliche Verhandlung vom 24. und 25. Oktober 2006 durch Urteile vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 (NVwZ 2007, 445) entschieden worden.
  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

    Klagen lärmbetroffener Anwohner, u.a. den Klagen der Kläger zu 2 und 3, gab der Senat teilweise statt und verpflichtete den Beklagten, unter Beachtung seiner Rechtsauffassung erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb weiter beschränkt wird, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95; Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - BVerwG 4 A 2000.07 bis 4 A 2002.07 -).

    Die Regelung wiederholt, ohne in eine erneute Sachprüfung einzutreten, die Regelung in A II. 4.7.2 Sätze 2 und 3 des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004, die Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle u.a. in den Beschlüssen vom 2. Mai 2007 - BVerwG 4 A 2002.07 und 4 A 2003.07 - war.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Nach dem rechtskräftigen und die Beteiligten nach § 121 Nr. 1 VwGO bindenden Beschluss des Senates vom 2. Mai 2007 - 4 A 2002.07 - war der Beklagte indes mit Blick auf die durch den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 geschaffenen Regelungen verpflichtet, erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht, über die getroffenen flugbetrieblichen Regelungen hinaus beschränkt wird.

    Solange es - und sei es in Folge einer behördlichen Aufhebung der flugbetrieblichen Regelungen - an der damit gebotenen Vervollständigung des Lärmschutzkonzeptes fehlte, wäre nach Inbetriebnahme der Start- und Landebahn Süd jeglicher Flugverkehr, der nicht dem Transport von Expressgut dient, zwischen 22:00 und 6:00 Uhr unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 4 A 2002.07 - Rn. 10 i.V.m. Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 77).

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Auf Klagen lärmbetroffener Anwohner - darunter auch die Beschwerdeführer - verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November 2006 den im Ausgangsverfahren beklagten Freistaat Sachsen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb weiter beschränkt wird, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht (BVerwG 4 A 2001.06, BVerwGE 127, 95; sowie Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - BVerwG 4 A 2000.07 bis 4 A 2002.07 -).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Auf Klagen lärmbetroffener Anwohner - darunter nicht der Beschwerdeführer - verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November 2006 den im Ausgangsverfahren beklagten Freistaat Sachsen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb weiter beschränkt wird, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht (BVerwG 4 A 2001.06, BVerwGE 127, 95; sowie Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - BVerwG 4 A 2000.07 bis 4 A 2002.07 -).
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