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   BVerwG, 29.04.1997 - 4 A 46.96   

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https://dejure.org/1997,5807
BVerwG, 29.04.1997 - 4 A 46.96 (https://dejure.org/1997,5807)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1997 - 4 A 46.96 (https://dejure.org/1997,5807)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1997 - 4 A 46.96 (https://dejure.org/1997,5807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsverletzung durch die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene verkehrliche Erschließungsregelung - Grundsätzliches Recht des Grundeigentümers auf Zugang zum öffentlichen Wegenetz - Unverhältnismäßig hohe Kosten aktiver Lärmschutzmaßnahmen im Verhältnis zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 41 § 42; FStrG § 8a
    Fernstraßenrecht - Zugang und Lärmschutz für den Anlieger einer Bundesstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Es gilt kein Rechtssatz, daß aktiver Lärmschutz für beide Seiten eines Verkehrsweges stets gleichartig anzuordnen ist (vgl. Gerichtsbescheid vom 29. April 1997 - BVerwG 4 A 46.96 - NVwZ-RR 1998, 89).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2002 - 1 C 11563/00

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Eingeschränkte verwaltungsgerichtliche

    Die RLS-90 sind damit insoweit Bestandteil der Regelung der 16. BImSchV geworden; deren Berechnungsverfahren ist dann aber auch für die planenden Behörden und Kommunen, grundsätzlich aber auch für die Gerichte verbindlich und kann von diesen nicht durch ein anderes Berechnungsverfahren ersetzt werden (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 29. April 1997, NVwZ-RR 1998, 89).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Eine Verweisung auf das fachgerichtliche Hauptsacheverfahren ist dem Beschwerdeführer danach regelmäßig zuzumuten, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1998, 89; BVerfGE 93, 1 [12 f.]; 80, 40 [45] s. Rspr. vgl. BVerfGE 77, 381 [401 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 11a D 145/95

    Anspruch auf Änderung eines Bebauungsplans ; Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans;

    vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 29. April 1997 - 4 A 46/96 -, NVwZ-RR 1998, 89 (90).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.11.1996 - 4 VR 20.96, 4 A 46.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32328
BVerwG, 01.11.1996 - 4 VR 20.96, 4 A 46.96 (https://dejure.org/1996,32328)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1996 - 4 VR 20.96, 4 A 46.96 (https://dejure.org/1996,32328)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1996 - 4 VR 20.96, 4 A 46.96 (https://dejure.org/1996,32328)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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