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   BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03   

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https://dejure.org/2004,4866
BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 (https://dejure.org/2004,4866)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 (https://dejure.org/2004,4866)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 (https://dejure.org/2004,4866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung Krankengymnastin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Krankengymnastin; Anwendbarkeit der Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung bei Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; Definition einer "schwierigen Aufgabe" im tariflichen Sinne ; Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung Krankengymnastin; Anwendbarkeit der Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung bei Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; schwierige Aufgaben einer Krankengymnastin im tariflichen Sinne; Tätigkeitsbeispiele; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Dabei ist von dem in der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT/AOK definierten und von der Senatsrechtsprechung konkretisierten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich der unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und tariflich selbständig bewertbaren Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 65 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 115 mwN).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt (zB Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 79).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Die Übertragung der Grundsätze ist nur dann berechtigt, wenn sich aus der Mitteilung des Arbeitgebers das Tätigkeitsmerkmal ergibt, aus dem der Bewährungsaufstieg stattfindet (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 3).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Dabei ist es rechtlich möglich, dass die Gesamttätigkeit des Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 101).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Diese Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers gelten auch dann, wenn der Arbeitgeber den Bewährungsaufstieg mit dem Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung verweigert (Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Ausnahmsweise ist aber auch in der Revisionsinstanz der Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage verfahrensrechtlich möglich und zulässig, wenn zur Begründung des Feststellungsantrags der Vortrag neuer Tatsachen nicht mehr notwendig ist und sich außerdem schon aus dem bisherigen Streitstoff das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt (Senat 3. September 1996 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 125 mwN zur Rechtsprechung auch des BGH).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 13 Sa 21/00

    Eingruppierung einer Krankengymnastin

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. Juli 2002 - 13 Sa 21/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 53/07

    Eingruppierung eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten

    a) In seinem Urteil vom 14. Januar 2004 (- 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 10) hat sich der Senat bereits mit dem Tatbestandsmerkmal der "schwierigen Aufgabe" bei krankengymnastischen Behandlungen im Rahmen der mit der vorliegenden Regelung wortgleichen Vergütungsgruppe 5 Fallgruppe 7 der Vergütungsordnung AV der Anlage 1a zu § 22 BAT/AOK befasst.

    Für die Bewertung der schwierigen krankengymnastischen Behandlung als eigener Arbeitsvorgang spricht auch, dass die von den Tarifvertragsparteien aufgeführten Tätigkeitsbeispiele auf die Behandlungen von Patienten mit bestimmten Diagnosen abstellen und die Eingruppierung davon abhängt, in welchem zeitlichen Umfang solche schwierigen Aufgaben erfüllt werden (Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 10).

    Für die Annahme "schwieriger Aufgaben" bedarf es dann aber der konkreten Darlegung, inwieweit die jeweilige psychiatrische oder geriatrische Erkrankung die krankengymnastische Behandlung besonders schwierig macht (Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 10).

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    Soweit es für den Vertrauensschutz nicht nur auf eine bestimmte Vergütungs- oder Entgeltgruppe, sondern auch auf die Fallgruppe ankommt, muss auch diese der Beschäftigten zur Kenntnis gegeben worden sein (vgl. BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 18; 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - zu II 3 a aa der Gründe; 9. August 2000 - 4 AZR 499/99 - zu II 2 d aa der Gründe) .
  • LAG Hessen, 18.08.2006 - 3 Sa 563/05

    Eingruppierung - Bauhofmitarbeiter - Begriff "besonders hochwertige Arbeiten"

    Beschränkt sich die Mitteilung des Arbeitgebers auf die Angabe der Vergütungsgruppe, die zwei Fallgruppen enthält, von denen nur eine den Bewährungsaufstieg nach der vom Kläger begehrten Vergütungsgruppe eröffnet, muss der Kläger zunächst darlegen, dass sich aus anderen Umständen zwingend ergibt, dass sich die Mitteilung auf diese, den Bewährungsaufstieg eröffnende Fallgruppe, bezieht (BAG 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 - Krankenkassen Nr. 10, zu II. 3. a) bb) d.Gr.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 10c/15

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Klagen auf Zahlung eines höheren tarifvertraglichen Entgelts gerade im öffentlichen Dienst grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen wird und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden kann (vgl. BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 382d/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Klagen auf Zahlung eines höheren tarifvertraglichen Entgelts gerade im öffentlichen Dienst grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen wird und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden kann (vgl. BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 - ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Erziehers - Neuabschluss eines

    Mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.01.2004 - 4 AZR 1/03, AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-Krankenkassen) ist davon auszugehen, dass das Tätigkeitsbeispiel "Psychiatrie" nicht auf konkrete psychiatrische Erkrankungen der Patienten abstellt, sondern auf eine Behandlung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 391a/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Klagen auf Zahlung eines höheren tarifvertraglichen Entgelts gerade im öffentlichen Dienst grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen wird und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden kann (vgl. BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 - ).
  • LAG Hessen, 04.08.2004 - 2 Sa 364/04
    Der Arbeitsvorgang wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Anwendung der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT definiert als die unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und unter Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit, der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (vgl. BAG vom 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 , veröffentlicht in Juris; BAG vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 , AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29. Januar 1986, 4 AZR 465/84 , AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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