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   BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97   

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https://dejure.org/1998,3501
BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97 (https://dejure.org/1998,3501)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 4 AZR 106/97 (https://dejure.org/1998,3501)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 4 AZR 106/97 (https://dejure.org/1998,3501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    An TV - gültig ab 1. November 1997 - § 13, Anlage 1 Teil B (sowie die entsprechenden gleichlautenden Vorschriften des Tarifvertrages für die Angestellten der Deutschen Bundesbahn - An TV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin beim Bundeseisenbahnvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1017
  • BB 1998, 1904
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97
    Richtlinien für die einheitliche Bewertung der Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) haben weder nach dieser Vorschrift noch nach der Anlage 1 Teil B eingruppierungsrechtliche Bedeutung (Abgrenzung zu der Entscheidung des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97
    Richtlinien für die einheitliche Bewertung der Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) haben weder nach dieser Vorschrift noch nach der Anlage 1 Teil B eingruppierungsrechtliche Bedeutung (Abgrenzung zu der Entscheidung des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, läßt sich nicht absehen, ob der Hinweis, wenn er angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteile des BAG vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO und vom 25. September 1996 - 4 AZR 214/95 - AP Nr. 219 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 214/95

    Eingruppierung: Diplombibliothekar an einer Behördenbücherei

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, läßt sich nicht absehen, ob der Hinweis, wenn er angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteile des BAG vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO und vom 25. September 1996 - 4 AZR 214/95 - AP Nr. 219 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1996 - 5 Sa 1416/96

    Eingruppierung: Arbeitnehmer auf Beamten-Dienstposten - DB AG

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97
    hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 1998 durch den Vorsitzenden Richter Schliemann, die Richter Dr. Friedrich und Bott sowie den ehrenamtlichen Richter Fieberg und die ehrenamtliche Richterin Pflügner-Wax für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 1996 - 5 Sa 1416/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Vielmehr hat der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Mai 1998 (- 4 AZR 106/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen) auch eine tarifliche Regelung - § 13 Abs. 1 Unterabs. 1 des Tarifvertrages für die Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens - AnTV - nicht beanstandet, nach der sich die Eingruppierung der Angestellten nach der Bewertung der Beamtendienstposten (Anlage 1 Teil B) richtet und Richtlinien für die einheitliche Bewertung der Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) weder nach der tariflichen Vorschrift noch der Anlage 1 b Teil B eingruppierungsrechtliche Bedeutung hatten.
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 528/97
    Bestätigung des Urteils vom 13. Mai 1998 - 4 AZR 106/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch Urteile des 10. Senats vom 24. Juni 1998 - 10 AZR 511/97 - n.v. und vom 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen .

    Das Tätigkeitsverzeichnis enthält nur eine Richtlinie für die einheitliche Bewertung von Beamtendienstposten und hat somit weder nach § 13 Abs. 1 Unterabs. 1 AnTV noch nach der Anlage 1 Teil B eingruppierungsrechtliche Bedeutung (Senatsurteil vom 13. Mai 1998 - 4 AZR 106/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

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