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   BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78   

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BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78 (https://dejure.org/1981,23331)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78 (https://dejure.org/1981,23331)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1069/78 (https://dejure.org/1981,23331)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78
    Dabei übersieht der Kläger bereits, daß der von ihm herangezogene Rechtsgedanke des Vertrauensschutzes, sofern er überhaupt im Privatrecht Berücksichtigung findet (vgl. z.B. §§ "122, 179 und. 307 BGB), allenfalls zum Ausgleich des "negativen Interesses" führen, aber keine weitergehenden Ansprüche begründen kann (vgl. das Urteil des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 19751 auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, ferner Beuthien-Hadding- Medicus, BGB, 2. Aufl., § 122 Anm. 3 und vor § 249 Anm. 5)« Außerdem ist entgegen der Meinung des Klägers in diesem Zusammenhang kein Raum für tarifrechtliche Erwägungen.

    IV a BAT Fallgruppe 11 eine zweifache Qualifizierung verlangt, und zwar ein mal durch "besonders schwierige Tätigkeiten" und außerdem durch eine entsprechende "Bedeutung des Aufgabengebietes", die sich beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. das Urteil des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    III BAT vergütet werden, ist nicht ausreichend, da es die vom Kläger damit angenommene "automatische Höhergruppierung" nicht gibt (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - mit weiteren Nachweisen).

    Jeden falls war es nämlich dem Landesarbeitsgericht im Rahmen seines insoweit bestehenden pflichtgemäßen Ermessens möglich, zu seiner eigenen Unterstützung und fachlichen Sachverhaltsklärung von Amts wegen nach § 144 ZPO einen Sachverständigen zuzuziehen (vgl. auch hierzu das vorgenannte Urteil des Senats vom 24. September I960 - 4 AZR 727/78 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78
    Wenn die Revision weiter andeutungsweise auf den rechtlichen Gesichtspunkt einer Haftung aus Verschulden bei VertragsSchluß verweist, so ist zutreffend, daß diese Grundsätze auch Anwendung finden, wenn eine Partei beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der anderen rechtswidrig und schuldhaft Schaden zugefügt hat (vgl. BAG 14, 206 [208] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß sowie BAG 15? 261 [265] = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78
    Wenn die Revision weiter andeutungsweise auf den rechtlichen Gesichtspunkt einer Haftung aus Verschulden bei VertragsSchluß verweist, so ist zutreffend, daß diese Grundsätze auch Anwendung finden, wenn eine Partei beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der anderen rechtswidrig und schuldhaft Schaden zugefügt hat (vgl. BAG 14, 206 [208] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß sowie BAG 15? 261 [265] = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78
    Zudem übersieht der Kläger, daß sein Anteil an qualifizierenden Aufgaben nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts sogar so geringfügig ist, daß er sich nicht einmal bei Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu den §§ 22, 23 BAT a.F. zu seinen Gunsten auswirken würde (vgl. die Urteile des Senats 10 - BAG 25, 1 [53 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT und Er. 90 zu §§ 22, 23 BAT).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 2 A 11025/07

    Überprüfung der Eingruppierung eines Arbeitnehmers der Gemeinde durch die

    Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen und bedürfen einer beträchtlichen, gewichtigen Heraushebung (vgl. BAG, U. v. 27. Februar 1980 - 4 AZR 229/78 - juris; U. v. 27. Mai 1981 - 4 AZR 1069/78 - juris).
  • LAG Köln, 04.12.1992 - 14 Sa 768/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Baugewerbe; Bauaufsicht; Bewährungsaufstieg

    Kann aufgrund des Vorbringens des Klägers nicht festgestellt werden, daß die von ihm auszuübenden Tätigkeiten der Vergütungsgruppe III Fallgruppe l entsprachen, so bleibt darauf hinzuweisen, daß das Bundesarbeitsgericht wiederholt mit der Frage der Eingruppierung von Sachbearbeitern der Bauaufsicht befaßt war und auch iri diesen Fällen eine Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT VKA abgelehnt hat (BAG vom 31.01.1979 - 4 AZR 372/77 - BAG vom 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78 -).
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