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   BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84   

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BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84 (https://dejure.org/1985,2195)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1985 - 4 AZR 119/84 (https://dejure.org/1985,2195)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 (https://dejure.org/1985,2195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie - Nachtarbeitszuschlag - Sperrwirkung - Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1361
  • DB 1986, 595
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Dabei geht der Senat davon aus, daß Tarifverträge zunächst nach dem Tarifwortlaut auszulegen sind, wobei jedoch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist, wie er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat, wozu auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1985 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vor gesehen) .

    Auf die Tarifgeschichte kann sich die Beklagte schon deswegen nicht berufenV weil vorliegend eine eindeutige Tarifauslegung nach den vorrangigen Kriterien des Tarifwortlautes und tariflichen Gesamtzusammenhanges möglich ist (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), die zudem auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. das Urteil des Senats vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Danach hat er nach dem eindeutigen Wortlaut der Betriebsvereinbarung, die aufgrund ihres normativen Charakters wie Gesetze und Tarifverträge aus zulegen ist (vgl. BAG 27, 187, 191 = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung sowie Thiele in GK-BetrVG, 3. Bearbeitg., § 77 Rz 188 mit weiteren Nachweisen), für jede in der von 14.15 bis 22.45 Uhr laufenden Spätschicht geleistete Arbeitsstunde Anspruch auf einen Zuschlag auf den Effektivlohn in Höhe von 15 v.H. Mit der Klage nimmt der Kläger diesen Zuschlag, den die Betriebsvereinbarung "Wechselschichtprämie" nennt, nur für die Zeit von 14.15 bis 20.00 Uhr in Anspruch, weil er von diesem Zeitpunkt an den tariflichen Zuschlag für Nachtarbeit erhält und insoweit in Übereinstimmung mit der Beklagten der Auffassung ist, daß ab 20.00 Uhr die Wechselschichtprämie auf den tariflichen Zuschlag für Nachtarbeit angerechnet werden dürfe.
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Die Zinsforderung des Klägers ist aus § 291, § 288 Abs. 1 BGB begründet, wobei der Kläger durch seine entsprechende Antragsbeschränkung dem Umstand Rechnung getragen hat, daß bei der gerichtlichen Geltendmachung von Bruttolöhnen Zinsen nur aus den den Bruttobeträgen entsprechenden Nettobeträgen zuerkannt werden können (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II sowie das Urteil des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Auf die Tarifgeschichte kann sich die Beklagte schon deswegen nicht berufenV weil vorliegend eine eindeutige Tarifauslegung nach den vorrangigen Kriterien des Tarifwortlautes und tariflichen Gesamtzusammenhanges möglich ist (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), die zudem auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. das Urteil des Senats vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74

    Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Danach hat er nach dem eindeutigen Wortlaut der Betriebsvereinbarung, die aufgrund ihres normativen Charakters wie Gesetze und Tarifverträge aus zulegen ist (vgl. BAG 27, 187, 191 = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung sowie Thiele in GK-BetrVG, 3. Bearbeitg., § 77 Rz 188 mit weiteren Nachweisen), für jede in der von 14.15 bis 22.45 Uhr laufenden Spätschicht geleistete Arbeitsstunde Anspruch auf einen Zuschlag auf den Effektivlohn in Höhe von 15 v.H. Mit der Klage nimmt der Kläger diesen Zuschlag, den die Betriebsvereinbarung "Wechselschichtprämie" nennt, nur für die Zeit von 14.15 bis 20.00 Uhr in Anspruch, weil er von diesem Zeitpunkt an den tariflichen Zuschlag für Nachtarbeit erhält und insoweit in Übereinstimmung mit der Beklagten der Auffassung ist, daß ab 20.00 Uhr die Wechselschichtprämie auf den tariflichen Zuschlag für Nachtarbeit angerechnet werden dürfe.
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Wenn die Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz von "übertariflichen Leistungen" des Arbeitgebers sprechen, meinen sie im Gegensatz zur Differenzierung der Senatsrechtsprechung, die begrifflich zwischen "übertariflichen" und "außertariflichen" Leistungen unterscheidet (vgl. BAG 24, 279, 282 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau), alle entsprechenden nichttariflichen Arbeitgeberleistungen.
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Die Zinsforderung des Klägers ist aus § 291, § 288 Abs. 1 BGB begründet, wobei der Kläger durch seine entsprechende Antragsbeschränkung dem Umstand Rechnung getragen hat, daß bei der gerichtlichen Geltendmachung von Bruttolöhnen Zinsen nur aus den den Bruttobeträgen entsprechenden Nettobeträgen zuerkannt werden können (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II sowie das Urteil des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Darin folgt der Senat der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Beschlüsse des Ersten Senats vom 21. Februar 1967 - 1 ABR 9/66 t AP Nr. 26 zu § 59 BetrVG und 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972) und der ganz herrschenden Meinung im arbeitsrechtlichen Fachschrifttum (vgl. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 207; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 54 und 57; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 83 a; Thiele in GK-BetrVG, aaO, § 77 Rz 98 sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 298).
  • BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 9/66

    Tarifüblichkeit - Bestimmter geographischer Raum - Materielle Arbeitsbedingungen

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
    Darin folgt der Senat der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Beschlüsse des Ersten Senats vom 21. Februar 1967 - 1 ABR 9/66 t AP Nr. 26 zu § 59 BetrVG und 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972) und der ganz herrschenden Meinung im arbeitsrechtlichen Fachschrifttum (vgl. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 207; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 54 und 57; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 83 a; Thiele in GK-BetrVG, aaO, § 77 Rz 98 sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 298).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Dies gilt selbst dann, wenn sie bereits Tarifverhandlungen geführt haben (vgl. BAG 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 22, zu B II 1 der Gründe; 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 33 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 21).
  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage

    Schon für den Zwei-Schicht-Betrieb hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, der tarifliche Nachtarbeitszuschlag eines Manteltarifvertrags sei nicht auf eine Wechselschichtzulage nach einer Betriebsvereinbarung anzurechnen (BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 341/90

    Sterbegeld bei länger als sechs Wochen erkranktem Arbeiter

    Soweit eine Tarifauslegung nach dem Wortlaut des Tarifvertrages und seinem Gesamtzusammenhang möglich ist, kommt es auf seine Geschichte nicht mehr an (BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = DB 1986, 559).
  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 11 Sa 1634/10

    Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld im rheinisch-westfälischen

    Das BAG habe in seinem Urteil vom 02.03.2004 ( AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 13 ) zu einem Sozialplan der Beklagten entschieden, dass bei der dort zu prüfenden Betriebsvereinbarung die - ebenfalls nicht genannten - Lohnbeihilfen bei der Zuschussregelung für Kurzarbeit nicht zu berücksichtigen seien.
  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

    Dementsprechend hat bereits der Vierte Senat entschieden, daß im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags eine Betriebsvereinbarung über Wechselschichtzulagen nicht gegen den Tarifvorrang verstößt (BAG 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 33 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 21; Kreutz in GK-BetrVG 6. Aufl. § 77 Rn. 93; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 77 Rn. 78; DKK-Berg BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn. 64; Coester SAE 1986, 288).
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Insoweit ist eine entsprechende tarifliche Anrechnungsnorm wegen des Vorranges des Tarifrechts gegenüber dem Recht der Betriebsvereinbarung im Sinne des sogenannten Ordnungsprinzips unbedenklich möglich und gültig (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie Wiedemann/Stumpf, aaO, § 4 Rz 309 und 315).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    - 4 AZR 560/78 - AP Nr. .2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87

    Begriff der Wechselschichtarbeit - Begriff der "Nachtarbeitsstunden" - Vergütung

    Zugleich treffen ihn aber auch die Erschwernisse, die mit der Leistung von Nachtarbeit verbunden sind und ihren Grund darin haben, daß der Arbeitnehmer während der üblichen Ruhe- und Schlafenszeiten arbeiten muß (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), wobei die Beklagte wiederum gegen sich gelten lassen muß, daß nach der ausdrücklichen Regelung der Tarifvertragsparteien in § 4 Abs. 1 MTV Einzelhdl NW - im Gegensatz zu denen des öffentlichen Rechts (vgl. § 188 Abs. 1 ZPO, § 761 ZPO, § 104 StPO) - in ihrem Bereich die Zeit der Nachtarbeit bereits um 19.30 Uhr beginnt.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 463/86

    Anspruch auf Zahlung einer Erschwerniszulage - Ausführung von Arbeiten unter

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine für Zwecke der Tarifauslegung heranzuziehende rechtserhebliche Tarifübung nur dann vor, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung) und eine anderweitige, eindeutige Tarifauslegung nach Wortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang nicht möglich ist (BAG Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter Bezugnahme auf BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; BAGE 24, 279, 286 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; Urteil vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 108/74 - AP Nr. 124 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 10. November 1976 - 4 AZR 421/75 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Rundfunk; Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

    Daher sind mit dem Landesarbeitsgericht aufgrund ihres Rechtscharakters Betriebsvereinbarungen nach den Methoden der Gesetzes- und Tarifauslegung auszulegen (vgl. BAGE 27, 187, 191 = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung und BAGE 39, 102, 106 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, die Urteile des Senats vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972 und 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie sowie Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 77 Rz 24; Thiele in GK-BetrVG § 77 Rz 188 ff. sowie Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 77 Rz 31 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 14.09.1988 - 8 Sa 65/88

    Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Sonderzulage; Sonderzahlung;

  • LAG Hamburg, 03.06.1992 - 8 Sa 87/91

    Zeitzuschlag; Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Kirchlicher Feiertag; Küster;

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88

    Wechselschicht- und Nachtarbeitszuschlag im Einzelhandel

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 24/88

    Wechselschicht - und Nachtarbeitszuschlag im Einzelhandel - Tariflicher Zuschlag

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 799/87

    Wechselschicht- und Nachtarbeitszuschlag im Einzelhandel - Tariflicher Zuschlag

  • LAG Hessen, 07.09.1987 - 14 Sa 57/87

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge im Steinmetzhandwerk und

  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84
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