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   BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62   

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https://dejure.org/1963,2312
BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62 (https://dejure.org/1963,2312)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1963 - 4 AZR 16/62 (https://dejure.org/1963,2312)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 (https://dejure.org/1963,2312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des Landesarbeitsgerichts - Verschiedene Teiltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Überwiegende Tätigkeit - Umfang selbständiger Leistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Nach § 39 Satz 1 ArbGG sollen die ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen nach der Reihenfolge eLner Liste herangezogen werden, die der Vorsitzende vor Beginn des Geschäftsjahres oder vor Beginn der Amtszeit neu berufener ehrenamtlicher Richter aufstellt oder die er, falls diese Liste anderweitig angefertigt wird, ausdrücklich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten billigt (BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).

    Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG oder eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt aber nicht bereits dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327; 19, 38, 43; 23, 288, 320; 27, 297, 304; BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO; Grunsky, ArbGG,4. Aufl. § 31 Rz 3; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Dezember 1981, § 31 Anm. 3) Dafür, daß das Landesarbeitsgericht willkürlich die Listeni'eihenfolge nicht eingehalten und anstelle der ehrenamtlichen Richter H und Br die ehrenamtlichen Richter B und Sehrhätte laden sollen, ergibt sich aus dem Vortrag der Revision und der Anschlußrevision, die hierfür darlegungs- und beweispflichtig sind, kein zwingender Anhaltspunkt.

    Allenfalls liegt eine versehentliche oder irrtümliche Abweichung von der Liste vor, die aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts nicht berührt (BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO).

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter

    Das Präsidium kann lediglich ein Verfahren ("Listen") vorschlagen, dass nur rechtswirksam wird, wenn es von dem jeweiligen Kammervorsitzenden für seinen Spruchkörper ausdrücklich oder stillschweigend übernommen wird (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 359/00 - AP GVG § 21e Nr. 5 = EzA GVG § 21e Nr. 2, zu II 2 der Gründe; zu § 39 ArbGG aF: BAG 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP ArbGG 1953 § 39 Nr. 2).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Eine vom Vorsitzenden aufgestellte Liste liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn der Vorsitzende - wie hier - eine durch die Geschäftsstelle aufgestellte Liste anwendet und sie damit billigt (BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00

    Nichtigkeitsklage - Geschäftsverteilung

    Das Präsidium wird nur deshalb mit der Aufstellung derartiger Listen befaßt, weil es, was zulässig ist, sich bei zahlreichen Gerichten eingebürgert hat, daß die Gerichtsverwaltung oder das Präsidium für das ganze Gericht derartige Listen entwerfen, die dann von den Kammervorsitzenden ausdrücklich oder stillschweigend übernommen werden (BAG 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP ArbGG 1953 § 39 Nr. 2; Düwell/Lipke ArbGV § 31 ArbGG Rn. 1; Hauck ArbGG § 31 Rn. 3; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 31 Rn. 7; GK-ArbGG/Dörner Stand Mai 2001 § 31 ArbGG Rn. 4; Ostheimer//Hohmann Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Arbeits- und Sozialgericht 10. Aufl. 13.1).
  • LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts -

    Ferner hat zwar das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten (BAG v. 2.3.1962 AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953) aus besonderen, sachlich gerechtfertigten Gründen könne von der Regel des § 39 ArbGG abgewichen werden, weil dann keine willkürliche Abweichung vorliege.
  • BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72

    Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks

    Es bedarf daher keiner Prüfung, ob der Vorsitzende der erkennenden Kammer diese Liste als eigene anerkannt hat (vgl. insoweit BAG AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1955)» 2. Die Revision trägt nicht vor, die ehrenamtlichemRichter B und M wären etwa zu der Sitzung am.
  • BAG, 12.02.1964 - 4 AZR 57/63

    Besondere Bedeutung - Funktionieren der Verwaltung - Selbständige Tätigkeit -

    Die Rüge ist nicht begründet" Wie.der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 (AP Nr, 2 zu § 39 ArbGG mit zustimmender Anmerkung von Pohle) ausgesprochen hat, kann auf eine Abweichung von der Vorschrift des § 39 Abs» 5 ArbGG v/eder die Rüge eine Verletzung des § 551 Ziff. 1 ZPO noch überhaupt eine verfahrensrechtliche Rüge gestützt werden; denn bei § 39 Abs, 5 ArbGG handelt es sich lediglich um eine Sollvorschrift, die für die Präge der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts und auch sonst verfahrensrechtlich keine Bedeutung hat.
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 306/85
    Auf eine Verletzung der die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter regelnden Vorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG 1979 (entsprechend § 39 Abs. 5 ArbGG 1953) oder des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann eine Verfahrensrüge nur gestützt werden, wenn Willkür vorliegt (vgl. BAG 12, 321 = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953; BAG 14, 1 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 12.08.1970 - 4 AZR 514/69
    Dabei sind allerdings nicht nur die eine eigene Beurteilung erfordernden Arbeitsgänge zu berücksichtigen, sondern auch die mit der Erarbeitung des Ergebnisses zusammenhängenden Arbeiten (BAG AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG ).
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