Rechtsprechung
BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 184/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eingruppierung einer Wäschereimitarbeiterin - Anspruch auf höhere Vergütung - Allgemeine Vertragsrichtlinien - Selbständige Tätigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 15.08.1980 - 2 Ca 1541/80
- BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 184/81
Papierfundstellen
- BB 1984, 723
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90
Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen …
Der Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (Klarstellung der Entscheidung des Senats vom 24. August 1983 -- 4 AZR 184/81 -- AP Nr. 1 zu § 12 AVR).Diese Auslegung steht nicht im Widerspruch zum Senatsurteil vom 24. August 1983 (aaO).
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters
Dieser Begriff muß vielmehr in das Verhältnis zu vergleichbaren tarifvertraglichen Regelungen und den entsprechenden tarifvertraglichen Aufgaben gesetzt werden (Senatsurteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 184/81 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR). - LAG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 19 TaBV 8/06
Einfachste Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 1 TVöD - hier verneint für …
Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich jeweils um einen der Mitarbeiterin zugewiesenen Arbeitsbereich mit unterschiedlichen Aufgaben, die sie ohne Einzelweisung je nach Arbeitsanfall und Bedarf zu verrichten hat (vgl. zur Bewertung der Tätigkeit einer Wäschereimitarbeiterin auch BAG 24.08.1983 - 4 AZR 184/81 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Caritasverband).
- BAG, 13.05.1987 - 4 AZR 615/86 Vielmehr ist der Begriff bezogen auf die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben zu definieren (BAG Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 184/81 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR), wobei zu berücksichtigen ist, daß zur Auslegung der Begriffe des TVAL II nach der Rechtsprechung des Senats nicht ohne weiteres die in anderen Tarifverträgen verwendeten vergleichbaren Begriffe herangezogen werden können (BAG Urteil vom 31» Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II).
Zwar hat der Senat im Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 184/81 - (AP Nr. 1 zu § 12 AVR) zur selbständigen Tätigkeit eines Mitarbeiters in einem Wäschereibetrieb, die nach der Vergütungsordnung der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) zu bewerten war, ausgeführt, daß einfache, mechanisch zu erledigende Arbeiten diese Anforderungen nicht erfüllen können.
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 13 Sa 31/12
Zu den tarifvertraglichen Begriffen des "Verwalters eines großen Lagers" und der …
Dieser Begriff muss vielmehr in das Verhältnis zu vergleichbaren tarifvertraglichen Regelungen und den entsprechenden tarifvertraglichen Aufgaben gesetzt werden (BAG vom 24. August 1983 - 4 AZR 184/81 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR). - LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96 Er kann allerdings nicht für jegliche Tätigkeit gleich definiert werden, er muß vielmehr immer ins Verhältnis zu vergleichbaren tariflichen Regelungen und den entsprechenden Aufgaben gesetzt werden (BAG vom 24.08.1983, AP Nr. 1 zu § 12 AVR Caritasverband).
- LAG Hessen, 23.05.1986 - 13 Sa 1381/85
Eingruppierung einer Arbeitnehmerin als Filialleiterin
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Gelsenkirchen, 27.10.2021 - 2 Ca 914/21 Zur Auslegung des Begriffs der selbständigen Tätigkeit kann daher nicht auf die Vorschriften des TVöD-VKA und den dortigen Begriff der selbstständigen Leistungen zurückgegriffen werden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.1995, Az. 16 Sa 172/95, BeckRS 1995, 30909320; BAG…, Urteil vom 31.07.2002, A. 4 AZR 146/01, juris, Rn. 41; BAG, Urteil vom 24.08.1983, AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 1)).
- LAG Nürnberg, 20.10.1994 - 8 (3) Sa 549/93
Sozialarbeiters; Sozialpädagogen; Sicherstellung der Kostenübernahme ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Nürnberg, 20.12.1994 - 8 (6) Sa 564/93
Schichtarbeit; Arbeitsbeginn ; Arbeitsende; Dienstplan
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