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   BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03   

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BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03 (https://dejure.org/2004,3301)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 4 AZR 212/03 (https://dejure.org/2004,3301)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 (https://dejure.org/2004,3301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung Schlossbereichsleiter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Korrigierende Rückgruppierung eines Schlossbereichsleiters; Grundsatz der Spezialität gem. Vorbemerkung Nr. 1 zu allen Vergütungsgruppen; Anwendungsbereich der besonderen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Museen; Eingruppierungsmerkmale der VergGr. Vb Fallgr. 18 für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Korrigierende Rückgruppierung eines Schlossbereichsleiters; Grundsatz der Spezialität gem. Vorbemerkung Nr. 1 zu allen Vergütungsgruppen; Anwendungsbereich der besonderen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Museen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe eine solche Bedeutung nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (zB Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03
    Das gilt auch für den Fall, dass sich der Feststellungsantrag, wie hier, teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Vergütungszeitraum bezieht (zB Senat 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03
    Dieser hinreichende Vertrauenstatbestand kann durch zusätzliche Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierungsmitteilung eingetreten sind (zB Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03
    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt (zB Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 322/97

    Eingruppierung eines Vorführtechnikers in einem Museum

    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03
    (6) Der Kläger kann sich zur Stützung seiner abweichenden Auffassung über die Anwendbarkeit der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale statt der besonderen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Museen nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 24. Juni 1998 (- 4 AZR 322/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 244) berufen.
  • LAG Brandenburg, 07.11.2002 - 3 Sa 224/02
    Auszug aus BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 7. November 2002 - 3 Sa 224/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Ein solches Vertrauen kann auch durch Umstände begründet werden, die nach dem Beginn des Fernbleibens von der Arbeit eingetreten sind (vgl. auch BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - aaO).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen entstanden ist (17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 112, zu II 2 a dd der Gründe mwN; 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allg. Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 31, zu II 3 a der Gründe).

    Ein solches Vertrauen kann insbesondere durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - aaO).

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Fehlerhaft ist die Eingruppierung, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt (BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - Rn. 26, ZTR 2004, 635; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - zu 2 c aa der Gründe, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18) .

    Von einem prägenden Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung des gesamten Arbeitsvorgangs kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die speziellen Tätigkeitsmerkmale von Angestellten "mit ihrer überwiegenden Tätigkeit" (für einen Fernmelderevisor BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 P VergGr. Vc Nr. 1; für "überwiegend mit der Erteilung von Unterricht im Fach Sport eingesetzte Lehrer": 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23; vgl. auch 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 19, BAGE 120, 104) oder "mit mindestens 50 % seiner Arbeitszeit" (zB BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - zu II 2 g der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 B1 VergGr. IVb Nr. 31; 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240) erfüllt werden.

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen entstanden ist (vgl. nur Senat 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allg. Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 31 mwN).

    Aber selbst wenn man die zur korrigierenden Rückgruppierung in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Verwirkungsgrund-sätze (vgl. etwa 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - aaO; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2) heranzieht, ist weder das Zeitmoment noch das Umstandsmoment erfüllt.

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 524/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers, Treuwidrigkeit

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen entstanden ist (BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 112, zu II 2 a dd der Gründe mwN; 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allg. Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 31, zu II 3 a der Gründe).

    Ein solches Vertrauen kann insbesondere durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (Senat 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die dem Kläger übertragene Tätigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang bildet, wie es der Bundesrechnungshof annimmt (Blatt 30 f. der Vorakte) , oder in drei Arbeitsvorgänge zu untergliedern ist (zu dieser methodisch möglichen Unterstellung BAG 10.03.2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635, zu II 2 i der Gründe m. w. N.) .

    Die mitgeteilte Vergütungsgruppe ist fehlerhaft, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die angegebene Eingruppierung fehlt (für die ständige Rechtsprechung des Vierten Senats BAG 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 12, zu II 3 der Gründe; BAG 10.03.2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635, zu II 2 d und e der Gründe, jeweils m. w. N.) .

    Für die Annahme eines vereinbarten übertariflichen Entgelts bleibt nur bei klaren, über die Mitteilung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag hinausgehenden Anhaltspunkten für einen solchen übereinstimmenden Willen der Vertragspartner Raum (für die ständige Rechtsprechung des Vierten Senats BAG 10.03.2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635, zu II 1 der Gründe; BAG 14.09.2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3, zu I 1 der Gründe; kritisch dazu etwa Küttner/Griese Personalbuch 2006 Eingruppierung Rn. 23) .

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verhalten der einen Seite - bewusst oder unbewusst (Senat 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140, 145 f.; Erman/Hohloch BGB 11. Aufl. § 242 Rn. 106) - für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen geschaffen worden ist (BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 112 mwN; 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allg . Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 31) .

    Ein solches Vertrauen kann auch durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (Senat 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - aaO) .

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Ein solches Vertrauen kann insbesondere durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 20/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei Verstoß gegen Treu und Glauben

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen entstanden ist (BAG 17.07.2003, 8 AZR 376/02, EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 112, zu II 2 a dd der Gründe m.w.N; BAG 10.03.2004, 4 AZR 212/03, EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allg. Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 31, zu II 3 a der Gründe).

    Ein solches Vertrauen kann insbesondere durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (BAG 10.03.2004, 4 AZR 212/03, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Das gilt auch für den Fall, dass sich der Feststellungsantrag, wie hier, bereits bei Klageerhebung teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Vergütungszeitraum bezieht (BAG, Urteil vom 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635), sodass keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage einschließlich des Zinsantrags bestehen (BAG, Urteil vom 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - NZA-RR 2020, 593).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 10/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 349/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers, Treuwidrigkeit

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 582/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 685/07

    Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

  • LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20

    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2006 - 2 Sa 33/06

    Lehrerrichtlinien: Fehlerhaftigkeit der Eingruppierung; schützenswertes Vertrauen

  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.2006 - 12 Sa 141/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Verwirkungsgrundsätze; irrtümliche Eingruppierung;

  • LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 72/15

    Wegfall der Rufbereitschaftspauschale eines Hausmeisters im öffentlichen Dienst

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

  • LAG Thüringen, 18.05.2021 - 1 Sa 46/20

    Anspruch auf zusätzliche Betriebsrente - Ausgleich Rentenabschläge - Altersrente

  • ArbG Kiel, 29.07.2021 - 5 Ca 150 öD e/21

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht

  • ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • ArbG Kiel, 24.06.2021 - 3 Ca 149 öD e/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - anzuwendender Tarifvertrag

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