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   BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93   

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BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 (https://dejure.org/1994,6011)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 (https://dejure.org/1994,6011)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 (https://dejure.org/1994,6011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts im Öffentlichen Dienst - Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen im Öffentlichen Dienst - Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Öffentlichen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAGE 68, 320, 324 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - AP Nr. 28 zu § 23 a BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Aus einer vergleichenden Betrachtung und den sich hieraus ergebenden Prozentzahlen folgt schließlich die Feststellung, ob der in den Gruppen bestehende Geschlechtsanteil wesentlich i.S.d. Art. 119 EG-Vertrag voneinander abweicht (Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - AP, a.a.O., zu IV 3 c bb der Gründe).

    Im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 177 EG-Vertrag wäre weiter zu klären, ob es der Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung erfordert, daß die besonders die Angehörigen eines Geschlechts treffende nachteilige Wirkung einer Regelung auf geschlechtsspezifischen Gründen beruht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - AP, a.a.O.).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann dies der Fall sein, wenn der Arbeitgeber darlegt, daß die unterschiedliche Behandlung einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - AP, a.a.O.) die Prüfung der angegriffenen Regelung auf ihren Anwendungsbereich beschränkt.

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. Oktober 1989 - Rs 109/88 - Danfoss - AP Nr. 27 zu Art. 119 EWG-Vertrag), nach der keine systematische Benachteiligung von weiblichen Arbeitnehmern durch ein Vergütungssystem erfolgen darf.

    Eine unterschiedliche Vergütung aufgrund einer höherwertigen Berufsausbildung steht danach mit Art. 119 EG-Vertrag in Einklang, wenn die Ausbildung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung ist (EuGH Urteil vom 17. Oktober 1989 - Rs 109/88 - Danfoss - AP, a.a.O.).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    ist für das Arbeitsverhältnis der Parteien die Anwendung der Anl. 1 a ausdrücklich ausgeschlossen (BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP Nr. 26 zu § 23 a BAT).

    Die Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen nimmt aber Lehrkräfte von ihrem Geltungsbereich aus, weshalb auch die §§ 22, 23 BAT auf ihre Vertragsverhältnisse keine Anwendung finden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - und - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 26, 27 zu § 23 a BAT).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Zutreffend verweist zwar die Revision auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der auch die nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis Beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des Art. 119 EG-Vertrag sind (Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs 66/85 - Lawrie-Blum - Slg. 1986, 2139, 2145).
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Eine für Mann und Frau in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine nach Art. 119 EG-Vertrag verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - Rinner-Kühn - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - Kowalska - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - C 360/90 - Bötel - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Eine für Mann und Frau in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine nach Art. 119 EG-Vertrag verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - Rinner-Kühn - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - Kowalska - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - C 360/90 - Bötel - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Die Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen nimmt aber Lehrkräfte von ihrem Geltungsbereich aus, weshalb auch die §§ 22, 23 BAT auf ihre Vertragsverhältnisse keine Anwendung finden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - und - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 26, 27 zu § 23 a BAT).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Eine für Mann und Frau in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine nach Art. 119 EG-Vertrag verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - Rinner-Kühn - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - Kowalska - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - C 360/90 - Bötel - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92

    Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
    Art. 119 EG-Vertrag verbietet aber nicht nur die unmittelbare, sondern ebenso die mittelbare Diskriminierung (zuletzt BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 695/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger -

  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94

    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag;

    Danach begegnet die Differenzierung im Eingruppierungserlaß keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urt. vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 -).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, es bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (BAG Urt. vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -), entspricht es billigem Ermessen, Lehrkräfte als Gruppen-/Klassenleiter für Geistigbehinderte mit staatlicher Prüfung als Kindergärtnerin mit einer abgeschlossenen sonderpädagogischen Zusatzausbildung nach sechsjähriger Bewährung nach der Verg.-Gr. IV a BAT zu vergüten.

    Soweit aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 - (unter IV) eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, teilt die Kammer diese nicht.

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2203/94

    Anspruch eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes auf höhere Vergütung;

    Danach begegnet die Differenzierung im Eingruppierungserlaß keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urt. vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 -).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, es bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (BAG Urt. vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -), entspricht es billigem Ermessen, Lehrkräfte als Gruppen-/Klassenleiter für Geistigbehinderte mit der Befähigung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Bes.

    Soweit aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 - (unter IV) eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, teilt die Kammer diese nicht.

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 Sa 2139/93

    Anspruch eines staatlich anerkannte Erziehers und graduiertem Sozialpädagogen auf

    Danach begegnet die Differenzierung im Eingruppierungserlaß keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urt. vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 -).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, es bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (BAG Urt. vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -), entspricht es billigem Ermessen, Lehrkräfte als Gruppen-/Klassenleiter für Geistigbehinderte mit der Befähigung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Bes.

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97

    Gleichbehandlung bei der Eingruppierung an Sonderschulen

    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 - (n.v.) für zwei hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 464/93

    Anforderungen an die tarifliche Eingruppierung einer staatlich anerkannten

    Die Anwendung des § 22 BAT setzt daher voraus, daß die Tätigkeit des Angestellten überhaupt von der Vergütungsordnung zum BAT erfaßt ist, was bei Lehrkräften nicht der Fall ist (vgl. auch die Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -, n.v. und - 4 AZR 219/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 513/93
    Die Anwendung des § 22 BAT setzt daher voraus, daß die Tätigkeit des Angestellten überhaupt von der Vergütungsordnung zum BAT erfaßt ist, was bei Lehrkräften nicht der Fall ist (vgl. auch die Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -;, n.v. und - 4 AZR 219/93 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 512/93
    Die Anwendung des § 22 BAT setzt daher voraus, daß die Tätigkeit des Angestellten überhaupt von der Vergütungsordnung zum BAT erfaßt ist, was bei Lehrkräften nicht der Fall ist (vgl. auch die Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -;, n.v. und - 4 AZR 219/93 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 546/97
    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 (n.v.) für zwei hin sichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 548/97
    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1 9 9 4 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 - (n.v.) für zwei hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.
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