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   BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86   

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https://dejure.org/1987,7409
BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86 (https://dejure.org/1987,7409)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1987 - 4 AZR 236/86 (https://dejure.org/1987,7409)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1987 - 4 AZR 236/86 (https://dejure.org/1987,7409)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16.09.1986, GS 1/82 findet das Günstigkeitsprinzip auch im Verhältnis von arbeitsvertraglichen Einheitsregelungen zu nachfolgenden Betriebsvereinbarungen Anwendung.

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) findet das Günstigkeitsprinzip auch im Verhältnis von arbeitsvertraglichen Einheitsregelungen zu nachfolgenden Betriebsvereinbarungen Anwendung.

    Aber auch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann der Betriebsrat einzelvertraglich begründete Lohnansprüche der Arbeitnehmer nicht beschränken (BAG Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - zu II 3 b) der Gründe).

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86
    Für den Klageantrag zu 1), mit dem der Kläger die Feststellung begehrt, daß die Beklagte verpflichtet ist, auf sein Arbeitsverhältnis das Lohnrahmenabkommen in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens in der jeweiligen Fassung anzuwenden, besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, da dadurch eine grundsätzliche Klärung der Rechtsgrundlage für die Lohnansprüche des Klägers auch für die Zukunft erreicht wird (BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82

    Eingruppierung: "Lehrmeister" an einem Schulzentrum

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86
    Für den Klageantrag zu 1), mit dem der Kläger die Feststellung begehrt, daß die Beklagte verpflichtet ist, auf sein Arbeitsverhältnis das Lohnrahmenabkommen in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens in der jeweiligen Fassung anzuwenden, besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, da dadurch eine grundsätzliche Klärung der Rechtsgrundlage für die Lohnansprüche des Klägers auch für die Zukunft erreicht wird (BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 31.03.1955 - 2 AZR 49/53
    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86
    Zwar finden nach dem Grundsatz der Tarifeinheit auf die Arbeitsverhältnisse in einem Betrieb in der Regel alle Tarifverträge Anwendung, von deren Geltungsbereich die Arbeitsverhältnisse erfaßt werden (BAGE 4, 37 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 163).
  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

    Ein solcher Anspruch kann sich nur aus der entsprechenden Umsetzung durch eine bezirkliche tarifvertragliche Regelung ergeben ( BAG 16.09.1987 - 4 AZR 236/86 - Juris ).
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