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BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 258/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sprachunterricht eines Sprachlehrers - Wissenschaftliche Abschlußprüfung - Entsprechende Tätigkeit - Oberstufe - Grundstufe - Mittelstufe - Begründungsfrist für Abschlußprüfung - Berufungsbegründungsfrist
Verfahrensgang
- LAG München, 14.03.1978 - 1 Sa 761/77
- BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 258/79
Papierfundstellen
- BAGE 37, 83
Wird zitiert von ...
- BAG, 11.11.1998 - 4 AZR 697/97
Eingruppierung eines Sprachlehrers bei der Bundeswehr
1 des Teils III Abschn. H (Sprachlehrer der Bundeswehr) der Anlage 1 a zum BAT erfordert auch beim "Sprachlehrer mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlußprüfung" die Erfüllung der Anforderung "mit entsprechender Tätigkeit" (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 11. November 1981 - 4 AZR 258/79 - BAGE 37, 83 = AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal für Sprachlehrer beim Goethe-Institut).Sie steht mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. November 1981 - 4 AZR 258/79 - BAGE 37, 83 = AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nicht im Einklang.
1.1.5.3 Der Senat hat im Urteil vom 11. November 1981 (- 4 AZR 258/79 - aaO) ausgeführt, daß die Anforderung "mit entsprechender Tätigkeit" in der VergGr.
II a BAT eine "entsprechende Tätigkeit" in dem unter 1.1.5.4 erörterten Sinne (Urteil des Senats vom 11. November 1981 - 4 AZR 258/79 - aaO).