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   BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89   

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BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89 (https://dejure.org/1989,2720)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1989 - 4 AZR 287/89 (https://dejure.org/1989,2720)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 (https://dejure.org/1989,2720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erfüllung einer Tätigkeit als Sozialpädagoge für das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 6, Teil II, Abschnitt G, Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) - Voraussetzungen für den Begriff des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 22, 23, Anlage 1a
    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    Voraussetzung für eine Bildung von Arbeitsvorgängen, die einer unterschiedlichen tariflichen Bewertung zugänglich sind, ist jedoch stets die Abgrenzbarkeit der entsprechenden Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten (BAGE 51, 282, 288 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorganges überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (BAGE 51, 282, 300 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    Deshalb kann diese Tätigkeit, die, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, Funktionscharakter hat, auch nur einheitlich tariflich bewertet werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V c Fallgruppe 1 e, Teil II, Abschnitt G, Unterabschnitt II der Anlage 1 a zum BAT (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975) weder aus dem Tarifwortlaut noch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang.

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    IV b BAT Fallgruppe 6 eine "entsprechende Tätigkeit", d.h. eine Tätigkeit verlangen, die einmal eine allgemeine Ausbildung und Prüfung als Sozialpädagoge und darüber hinaus die besondere Qualifikation erfordert, die die Merkmale einer sozialtherapeutischen zusätzlichen Spezialausbildung erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn die berufsbegleitende zusätzliche Spezialausbildung zwei Jahre gedauert hat, wenn sie sich ihrem Schwerpunkt nach auf das Fachgebiet der Sozialtherapie erstreckte, diese also den Hauptinhalt der Ausbildung darstellte und eine derartige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    Mangels entsprechender tariflicher Anforderungen obliegt es dem Träger der Ausbildung, die für die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses erforderlichen Voraussetzungen festzulegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    Dies stände nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) einer Zusammenfassung zu einem Arbeitsvorgang entgegen.
  • LAG Köln, 24.02.1989 - 10 Sa 1257/88

    Höhergruppierung; Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Sozialpädagoge;

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Februar 1989 - 9/10 Sa 1257/88 - aufgehoben.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Tätigkeiten, die aufgrund ihres "inneren Zusammenhangs" oder unter Berücksichtigung einer vernünftigen Verwaltungsübung nicht tatsächlich trennbar seien, könnten auch bei unterschiedlicher Wertigkeit einheitlich als Arbeitsvorgang bewertet werden (zB BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9) .

    Die Bewertung erfolgt einheitlich (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Tätigkeiten, die aufgrund ihres "inneren Zusammenhangs" oder unter Berücksichtigung einer vernünftigen Verwaltungsübung nicht tatsächlich trennbar seien, könnten auch bei unterschiedlicher Wertigkeit einheitlich als Arbeitsvorgang bewertet werden (zB BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9) .

    Die Bewertung erfolgt einheitlich (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Dann ist der Arbeitsvorgang in seinem gesamten zeitlichen Umfang dem höheren Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen (st. Rspr., zB Senat 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n.v.; Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zu II 3b bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (BAGE 51, 282, 300 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n. v.).

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Dann ist der Arbeitsvorgang in seinem gesamten zeitlichen Umfang dem höheren Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen (st. Rspr., zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 47, BAGE 129, 208; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr können die jeweiligen Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten voneinander abgegrenzt werden (vgl. Senat 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr können die jeweiligen Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten voneinander abgegrenzt werden (vgl. Senat 29. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    (3) Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen konkretisiert ( BAG Urteil v. 06.02.1991 a.a.O.; BAG Urteil v. 03.09.1986 - 4 AZR 335/85 -, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG Urteil v. 28.06.1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478; BAG Urteil v. 28.06.1989 - 4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Für die Annahme einer nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren Teiltätigkeit (vgl. BAG 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478) spricht der Umstand, dass die Arbeitnehmerin die Tätigkeit jeweils am Vormittag bis 9: 30 Uhr an einem anderen Arbeitsort ausübt als die sich anschließende Bürotätigkeit.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr können die jeweiligen Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten voneinander abgegrenzt werden (vgl. Senat 29. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • LAG Hamm, 28.07.1998 - 13 TaBV 150/97

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin

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   BAG, 29.06.1989 - 4 AZR 287/89   

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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr können die jeweiligen Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten voneinander abgegrenzt werden (vgl. Senat 29. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr können die jeweiligen Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten voneinander abgegrenzt werden (vgl. Senat 29. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr können die jeweiligen Arbeitseinheiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten voneinander abgegrenzt werden (vgl. Senat 29. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478).
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