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   BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74   

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BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74 (https://dejure.org/1975,568)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1975 - 4 AZR 294/74 (https://dejure.org/1975,568)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 (https://dejure.org/1975,568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten in einer Fallgruppe - Leiter der Vollstreckungsstelle - Leiter einer Kasse - Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23 § 25, Anlage 1a
    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter Tätigkeitsmerkmale, Leiter der Kasse, Leiter der Vollstreckungsstelle

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

    Auszug aus BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
    Damit ist es der Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit nicht in Betracht kommt, wenn von einem Angestellten nebeneinander Tätigkeiten auszuüben sind, für die jeweils besondere tarifliche Tätigkeitsmerkmale bestehen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74- zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an das Urteil vom 28. August 1974- AZR 446/73 /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, sowie BAG AP Nr. 65, 57, 56 und 49 zu §§ 22, 23 BAT), was gerade dann der Pall ist, wenn - wi vorliegend - von einem Angestdlten Kassen- und "Nichtkassen tätigkeiten" nebeneinander auszuüben sind (vgl. BAG AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).

    Andererseits können aber, sofern keine speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmale bestehen, verschiedene Aufgaben eines Angestellten zusammengefaßt und dann ihrerseits insgesamt als überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich rechtlich bewertet werden (vgl. wiederum das vorgenannte Urteil des Senats vom 12. Februar 1975 AZR 219/74- - im Anschluß an BAG AP Nr. 66, 57, 4-7 und 4o zu §§ 22, 23 BAT, auch AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenange stellte) ; das gilt auch für verschiedene Aufgaben auf dem Gebiete des Kassenwesens (vgl. BAG AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
    Nach alledem sind die hier anzuwendenden Tätigkeitsmerkmale dann erfüllt, wenn ein Angestellter nach Maßgabe der kassenrechtlichen Bestimmungen die Gemeindekasse leitet (vgl. BAG AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT) und daneben zu gleich Leiter der Vollstreckungsstelle ist, was dann zutrifft wenn er verantwortlich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind, ihm die Ausfertigung der Vollstreckungsklausel obliegt und er die Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen hat, ohne daß er sie selbst im einzelnen ausführen muß (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen; Clemens-Scheuring- Steingen-Görner-Opalke-Wiese, BAT, Hauptband II, BL Anm. 58; Däübler-Gmelin, Komm, zur Vergütungsordnung des BAT, Rdnr. 72 zu VergGr. V b, S. 197; auch Wolff, H.J., Verwaltungsrecht, Band 111, 3. Aufl., S. 333).
  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
    Nach alledem sind die hier anzuwendenden Tätigkeitsmerkmale dann erfüllt, wenn ein Angestellter nach Maßgabe der kassenrechtlichen Bestimmungen die Gemeindekasse leitet (vgl. BAG AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT) und daneben zu gleich Leiter der Vollstreckungsstelle ist, was dann zutrifft wenn er verantwortlich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind, ihm die Ausfertigung der Vollstreckungsklausel obliegt und er die Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen hat, ohne daß er sie selbst im einzelnen ausführen muß (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen; Clemens-Scheuring- Steingen-Görner-Opalke-Wiese, BAT, Hauptband II, BL Anm. 58; Däübler-Gmelin, Komm, zur Vergütungsordnung des BAT, Rdnr. 72 zu VergGr. V b, S. 197; auch Wolff, H.J., Verwaltungsrecht, Band 111, 3. Aufl., S. 333).
  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Auszug aus BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
    Damit ist es der Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit nicht in Betracht kommt, wenn von einem Angestellten nebeneinander Tätigkeiten auszuüben sind, für die jeweils besondere tarifliche Tätigkeitsmerkmale bestehen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74- zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an das Urteil vom 28. August 1974- AZR 446/73 /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, sowie BAG AP Nr. 65, 57, 56 und 49 zu §§ 22, 23 BAT), was gerade dann der Pall ist, wenn - wi vorliegend - von einem Angestdlten Kassen- und "Nichtkassen tätigkeiten" nebeneinander auszuüben sind (vgl. BAG AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73

    Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Technische

    Auszug aus BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
    Da der Kläger Angestellter einer Gemeinde ist und nicht in den Diensten des Bundes oder eines Bundeslandes steht, könnte er die geltend gemachte "tarifliche" Mindestvergütung grundsätzlich auch nur dann beanspruchen, wenn er das Prüfungserfordemis des § 25 BAT erfüllen würde, weil die Ablegung der Prüfung bei den Angestellten der Gemeinden und Kommunalverbände ein zwingendes Tätigkeitsmerkmal und eine not wendige Anspruchsvoraussetzung ist (vgl. BAG 19, 522 /~523 7 = AP Nr. 1 zu § 25 BAT sowie Urteil des Senats vom 28. August 1974 - 4 AZR 446/73 /"demnächstJ AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Zutreffend folgert das Landesarbeitsgericht aus diesen tariflichen Bestimmungen, daß im kommunalen Verwaltungsdienst neben der Erfüllung der eigentlichen tariflichen Tätigkeitsmerkmale die Zahlung der jeweiligen tariflichen MindestVergütung von den Tarifvertragsparteien im Sinne ein ffweiteren, echten tariflichen Anspruchsvoraussetzung auah von der Ablegung der jeweils geforderten Verwaltungsprüfung (vorliegend Verwaltungsprüfung I) ab hängig gemacht worden ist (vgl. BAG AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 19, 322 [323] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT, AP Nr. 2 zu § 25 BAT, AP Nr. 79 ai §§ 22, 23 BAT sowie BAG 23, lol [1o53 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 171/11

    Eingruppierung eines Kassenleiters

    b) Leiter der Vollstreckungsstelle im tariflichen Sinne ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wer verantwortlich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind, dem die Ausfertigung der Vollstreckungsklausel obliegt und der die Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen hat, ohne dass er sie selbst im Einzelnen ausführen muss (BAG 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - mwN; Clemens/Scheuring/ Steingen/Wiese Ergänzungsband zum TVöD VergO VKA Anm. 16a) .
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94

    Eingruppierung als "Leiter von Kindertagesstätten"

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23 . Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher

    Wenn die Tarifvertragsparteien nämlich einen bestimmten Aufgabenbereich, wie vorliegend die Verwaltung eines Lagers, zum selbständigen Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe erheben, schreiben sie damit zugleich zwingend vor, daß alle Einzeltätigkeiten, die zu diesem Aufgabenbereich gehören, einheitlich zu bewerten sind, sofern nicht besonders qualifizierte Einzeltätigkeiten des Aufgabenbereichs einer anderen Vergütungsgruppe zugeordnet sind (vgl. auch BAG AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).

    (BAG AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT) und für den Leiter einer Kasse, der zugleich Leiter der Vollstreckungsstelle ist (BAG AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT), entschieden.

  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Wenn die Tarifvertragsparteien ein spezielles Tätigkeitsbeispiel "Leiter" vorsehen, bringen sie damit in der Regel zum Ausdruck, daß sie die gesamte Tätigkeit eines solchen Arbeitnehmers einheitlich tariflich bewerten wollen (vgl. für eine ähnliche Eingruppierungsproblematik im öffentlichen Dienst BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Damit ist wie in Fällen von Dienstpostenbeschreibungen kraft rechtlichen Zwanges die gesamte Tätigkeit eines Leiters einer Registratur als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. die Urteile des Senats vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Derartige tarifliche Regelungen sind unbedenklich rechtlich möglich (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Senatsurteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 738/94

    Eingruppierung einer Hortleiterin

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT; bestätigt durch Senatsurteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96

    Eingruppierung: Arzt im Praktikum

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 50/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung auf Grund geänderter tariflicher

  • LAG Nürnberg, 27.01.2011 - 5 Sa 673/09

    Eingruppierung eines Kassenleiters einer Vollstreckungsstelle

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppen; Verbandszugehörigkeit beider

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 107/86

    Eingruppierung von Kanzleivorsteherin in Vergütungsgruppe nach BAT - Begriff des

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 290/89

    Eingruppierung in eine Leiterfunktion als Werkstattleiter ohne schriftliche

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 83/88

    Eingruppierung einer laborleitenden medizinisch-technischen Assistentin nach BAT

  • LAG Sachsen, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95
  • LAG Köln, 17.08.2022 - 11 SaGa 6/22

    Einstweilige Verfügung; Stellenbesetzung

  • ArbG Dortmund, 05.12.2018 - 9 BV 58/18
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.08.1995 - 1 TaBV 10/95

    Angestellte im Einzelhandel; Vergütungsgruppe; Umgruppierung

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 808/78
  • LAG Hamm, 15.11.2000 - 3 Sa 213/00

    Tarifgerechte Eingruppierung in Lohngruppe; Eingruppierungsfeststellungsklage im

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZN 633/88
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