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   BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92   

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BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92 (https://dejure.org/1993,10716)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1993 - 4 AZR 321/92 (https://dejure.org/1993,10716)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 (https://dejure.org/1993,10716)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92
    Die zwischen den Parteien getroffene Vergütungsabrede auf der Basis von Jahreswochenstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig, da sie zu einer niedrigeren Vergütung führt als eine anteilmäßige Berechnung (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Teil-Urteil vom 25. Januar 1989, BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92
    Für diese einzelnen Rechtsbeziehungen wird durch ein Feststellungsurteil Rechtsklarheit geschaffen, auch wenn es als solches nicht vollstreckungsfähig ist (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92
    Die zwischen den Parteien getroffene Vergütungsabrede auf der Basis von Jahreswochenstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig, da sie zu einer niedrigeren Vergütung führt als eine anteilmäßige Berechnung (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Teil-Urteil vom 25. Januar 1989, BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92
    Die zwischen den Parteien getroffene Vergütungsabrede auf der Basis von Jahreswochenstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig, da sie zu einer niedrigeren Vergütung führt als eine anteilmäßige Berechnung (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Teil-Urteil vom 25. Januar 1989, BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 28/91

    Anwendung von staatlichen Lehrerrichtlinien auf eine im kirchlichen Dienst tätige

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92
    Es ist davon auszugehen, daß der Kultusminister in seinen Eingruppierungserlassen den Begriff "Fach" im gleichen Sinne verwendet wie in den einschlägigen Verordnungen des Landes (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 -, n.v.).
  • LAG Bremen, 04.08.1995 - 4 Sa 6/95

    Angestelltenverhältnis; Beschäftigte Lehrer; Besoldung ; Regelbeförderung;

    Voraussetzung für die Erfüllung beider Merkmale ist eine besondere fachliche Befähigung, die nicht durch das bloße Hören von Vorlesungen erfüllt werden kann (Fortführung von BAG Urteil vom 23.4.1993 - 4 AZR 321/92 - n.v.).

    Ansonsten, so das Bundesarbeitsgericht, "könnte jeder Hochschulabsolvent Unterricht auch in den Fächern erteilen, in denen er nur eine kurze Vorlesung gehört hatte" (vgl. BAG, Urteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 -).

    In der genannten Entscheidung vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - hat das Bundesarbeitsgericht deshalb festgestellt, dass der dortige Kläger, der das Fach Elektrotechnik studiert hat, dadurch, dass er im Grundstudium Mathematik und Physik studiert hat, nicht dieses Merkmal der TdL-Richtlinien erfüllt, da eine der Lehramtsausbildung vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung in diesem Fach zu verlangen sei.

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin

    Dabei kann der Senat zu Gunsten der Klägerin unterstellen, dass eine formelle, durch die Erste Staatsprüfung nachgewiesene Lehramtsbefähigung für die Unterrichtsbefähigung nicht erforderlich ist, sondern die Befähigung auch außerhalb von Lehramtsstudiengängen erworben werden kann (ebenfalls offengelassen in BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 3 b cc der Gründe) .

    Erforderlich ist vielmehr eine der Lehramtsausbildung vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung (vgl. BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 3 b cc der Gründe) , die einem vertieften Studium iSd. § 2 Nr. 5, § 59 Satz 2 LPO I gleichkommt .

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland

    Es ist davon auszugehen, dass der Erlassgeber dieser Eingruppierungsbestimmungen den Begriff "wissenschaftlich" in der Weise verstehen will, wie er ihn in anderen Erlassen oder Ordnungen auffasst (vgl. entsprechend zum Begriff "Fach" BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 2 der Gründe; sowie 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 -) oder auch in demselben Erlass in vergleichbarem Zusammenhang.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Demgegenüber hat der Senat den Begriff Fach in den TdL-Richtlinien, die nach einzelvertraglicher Inbezugnahme wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden können (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wesentlich enger ausgelegt (Senatsurteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 - n.v.; Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 -, n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 20.07.1995 - 12 Sa 374/95

    Durchsetzung der Höhergruppierung vor der Erlassänderung; Änderung des

    Wie das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28.04.1993 - 4 AZR 321/92 -, Juris 529234, zu B 3 a der Gründe) erkannt hat, konnte ein zuvor bestehender Höhergruppierungsanspruch jedoch durch die Neufassung des Nichterfüller-Erlasses nicht zum Nachteil des Lehrers beseitigt werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17

    Eingruppierung eines als Lehrer beschäftigten Diplom-Handelslehrers nach den

    Abgesehen davon, dass der Kläger seine Ausbildung nicht unter der genannten Diplomprüfungsordnung absolviert hat, ergibt sich die Auslegung des Begriffs "Fächer" in Richtlinien wie der Vorliegenden nicht aus universitätsinternen Regelungen zur Gestaltung einer Diplomprüfungsordnung, sondern regelmäßig aus den einschlägigen Verordnungen des Landes (vgl. BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - Rn. 28, mwN, zitiert nach juris), hier aus den Regelungen in § 1 Abs. 5 Nr. 1 und 2 BaMaV RP.
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